MRT der Mamma
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Die Kernspintomographie, auch bekannt als Magnetresonanztomographie oder kurz MRT, stellt mit einem starken Magnetfeld und durch Radiowellen das Körperinnere bildlich dar. Besondere Bestimmungen gelten für die Magnetresonanz-Tomographie der Mamma. So wird die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung erst nach der Teilnahme an einem obligatorischen Kolloquium erteilt.
- Fachärzte für Radiologie
- Fachärzte für Nuklearmedizin
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzungen für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet "Diagnostische Radiologie"
- Nachweis über die fachlichen und apparativen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Röntgenmammographie und Mammasonographie gemäß den Vereinbarungen zur Strahlendiagnostik und - therapie sowie zur Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
- Selbstständige Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma bei mindestens 200 Patienten mit mindestens 50 % histologisch gesicherten Befunden unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Arztes
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Es ist ein geeignetes Gerät gemäß Anlage I der Kernspintomographie-Vereinbarung vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.
- Genehmigungsinhaber müssen innerhalb von 12 Monaten die selbständige Durchführung von mindestens 50 kernspintomographischen Leistungen der Mamma (in der vertragsärztlichen und nicht vertragsärztlichen) Versorgung nachweisen. Die Prüfung erfolgt von Amts wegen; wir kommen auf Sie zu.
- Im Rahmen der zufallsgesteuerten Stichprobenprüfung fordert die KVN jährlich bei 4% der Genehmigungsinhaber im Bereich Kernspintomographie die bildliche und schriftliche Dokumentation zu 10 Patienten an. Die Prüfung von Fällen der Kernspintomographie der Mamma erfolgt hier inzident.
Kontakt
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Frau Claudia Christossek
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3638
E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de