MR-Angiographie
Bei der MR-Angiographie handelt es sich um eine MRT-Untersuchung mit der sich Blutgefäße, also Arterien und Venen, dreidimensional darstellen lassen, sodass Stenosen, Verschlüsse, Thrombosen und andere Gefäßfehlbildungen gut zu diagnostizieren sind. Die Methode ist nicht-invasiv und ist so eine gute Alternative zur invasiven Katheter-Angiographie. Ggf. wird ein Kontrastmittel benötigt. Die MR-Angiographie eignet sich insbesondere zur Darstellung der intrakranielle Arterien und Sinusvenen, der Halsarterien, der thorakalen und abdominalen Aorta, der Nierenarterien sowie der Becken-Bein-Arterien.
Die Magnetresonanz-Angiographie ist ein bildgebendes Verfahren zur diagnostischen Darstellung von Blutgefäßen mit den Methoden der Magnetresonanztomographie
Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitels 34.4.7 des EBM
- Fachärzte für Radiologie
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt folgende Nachweise erbringt:
- Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 150 MR-Angiographien (davon mindestens 75 der Hirn- und Halsgefäße) unter Anleitung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung
- Nachweis, dass die nachzuweisenden MR-Angiographien mit der Time-of-Flight (TOF) -, und/oder der Phasenkontrast- (PC-) und zu mindestens 20% mit der kontrastmittelverstärkten (CE-) Technik erstellt worden sind
- Nachweis über eine mindestens 24monatige ganztägige Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung (dabei kann eine maximal 12monatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden)
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt über das Formular „technischer Datenbogen“. Dieser muss vom Hersteller des verwendeten MR-Gerätes vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Die KVN fordert jährlich von mindestens 4% aller Genehmigungsinhaber per Zufallsprinzip die Bild- und Schriftdokumentationen zu jeweils 12 abgerechneten Kernspinuntersuchungen an (Stichprobenprüfung).
Kontakt
Frau Claudia Christossek
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3638
E-Mail: claudia.christossek@kvn.de