Molekulargenetik
Die Molekulargenetik umfasst Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Diese sind im Abschnitt 11.4.2 des EBM definiert.
- Fachärzte für Humangenetik
- Fachärzte für Laboratoriumsmedizin
mit Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik - Ermächtigte Fachwissenschaftler der Medizin
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn einer der folgenden Nachweise geführt wird:
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Humangenetik
- Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung Laboratoriumsmedizin
- Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik
- Ermächtigung als Fachwissenschaftler der Medizin durch Vorlage von Zeugnissen
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Der Arzt, der die genetische Analyse nicht als verantwortliche ärztliche Person durchführt, hat folgende organisatorischen Voraussetzungen zu beachten:
- Der Arzt muss der verantwortlichen ärztlichen Person ein Verzeichnis seiner molekulargenetischen Leistungen und schriftliche Anweisungen für die fachgerechte Entnahme und Behandlung von Untersuchungsmaterial zur Verfügung stellen.
- Eine strukturierte Zusammenarbeit mit der verantwortlichen ärztlichen Person durch Bereitstellung indikationsbezogener Auftragshinweise ist zu gewährleisten. In unklaren Konstellationen ist eine konsiliarische Erörterung zur Klärung der Indikationsstellung zwischen der verantwortlichen ärztlichen Person und dem Arzt erforderlich.
Es besteht die Verpflichtung, für alle molekulargenetischen Untersuchungen eine betriebsstättenbezogene Jahresstatistik zu erstellen und elektronisch über das KVN-Portal an die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu übermitteln.
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)
- Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
- Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)
Kontakt
Frau Daniela Klawikowski
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3371
E-Mail: daniela.klawikowski@kvn.de