Polysomnographie
Die Polysomnographie ist eine Untersuchung und Messung bestimmter biologischer Parameter im Schlaf. Sie eignet sich zur Differentialdiagnose von Schlafstörungen und Schlafapnoe-Syndromen. Eine Polysomnographie wird in speziell eingerichteten Schlaflaboren unter stationären oder ambulanten Bedingungen durchgeführt. Dazu gehören die Aufzeichnungen von Schlaf-EEG, EOG, EMG, EKG, Atemfluss, Atmungsanstrengung, Sauerstoffsättigung, Körperlage und Video.
Dies beinhaltet auch die Einleitung einer Therapie mit einer ggf. notwendigen individuellen Unterkieferprotrusionsschiene - nachdem die Durchführung einer Überdrucktherapie ausgeschlossen wurde - sowie die Koordination mit Vertragszahnärzten*innen zur Anfertigung und Anpassung dieser Unterkieferprotrusionsschiene.
Ärzte aller Fachrichtungen.
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- die Zusatzbezeichnung Schlafmedizin
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Geräte, die geeignet sind, die klinisch relevanten Parameter abzuleiten und den Patienten während des Schlafs im Schlaflabor überwachen zu können. Die Geräte müssen so ausgestattet sein, dass mindestens folgende Messungen durchgeführt und die zugehörigen Messgrößen über einen Zeitraum von mindestens sechs Stunden simultan auf einem Datenträger registriert werden können:
- Registrierung der Atmung, Oxymetrie, Elektrokardiographie, Aufzeichnung der Körperlage, Messung der abdominalen und thorakalen Atembewegungen, Atemfluss oder Maskendruckmessung, Elektrookulographie mit mindestens 2 Ableitungen, Elektroenzephalographie mit mindestens 2 Ableitungen, Elektromyographie mit mindestens 3 Ableitungen, Optische und akustische Aufzeichnung des Schlafverhaltens.
Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.
Für jeden Patienten muss ein eigener Schlafraum zur Verfügung stehen. Der Schlafraum muss räumlich getrennt vom Ableitraum sein, in dem die Aufzeichnungsgeräte stehen. Des Weiteren muss der Raum über eine entsprechend seiner Funktion angemessene Größe, eine Möglichkeit zur Verdunklung und eine Gegensprechanlage verfügen sowie so schallgeschützt sein.
Der Nachweis erfolgt über einen detailliert gekennzeichneten Raumplan oder durch eine Akkreditierungsurkunde der DGSM.
- Während der Polysomnographie muss eine medizinische Fachkraft im Schlaflabor anwesend sein
- Während der Einstellung auf eine Überdrucktherapie mit CPAP- oder verwandten Geräten muss bei Notfällen ein Arzt zur unmittelbaren Hilfestellung zur Verfügung stehen
- Die Namen des Arztes und der medizinischen Fachkraft sowie die Uhrzeiten der Durchführung der Polysomnographie sind zu dokumentieren
Kontakt
Frau Sonja Roßmann
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3327
E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de