Sozialpädiatrische Versorgung
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Die sozialpädiatrische Versorgung umfasst die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext mit ihrem sozialen Umfeld. Zum Behandlungsspektrum gehören unter anderem Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- oder seelische Störungen.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
- Eine sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Stunden gemäß dem Curriculum "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der Bundesärztekammer
oder
- eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten - auch im Rahmen der Weiterbildungszeit - in einem Sozialpädiatrischen Zentrum bzw. in einer interdisziplinären Frühförderstelle nachweisen.
Hinweis: Weiterbildungszeiten werden nicht anerkannt.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Welche Voraussetzungen mit den Kooperationspartnern sind erforderlich?
Die Praxis muss mindestens folgende Kooperationen vorhalten:
- Logopädie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Sozialpädiatrisches Zentrum
und
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Welche rechtlichen Maßgaben liegen zugrunde?
- Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Abschnitt 4.2.4 Sozialpädiatrische Versorgung
Kontakt
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