Sozialpädiatrische Versorgung
Die sozialpädiatrische Versorgung umfasst die Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Kontext mit ihrem sozialen Umfeld. Zum Behandlungsspektrum gehören unter anderem Entwicklungsstörungen, drohende und manifeste Behinderungen sowie Verhaltens- oder seelische Störungen.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
- Eine sozialpädiatrische Qualifikation im Umfang von mindestens 40 Stunden gemäß dem Curriculum "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der Bundesärztekammer
oder
- eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten - auch im Rahmen der Weiterbildungszeit - in einem Sozialpädiatrischen Zentrum bzw. in einer interdisziplinären Frühförderstelle nachweisen.
Hinweis: Weiterbildungszeiten werden nicht anerkannt.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Welche Voraussetzungen mit den Kooperationspartnern sind erforderlich?
Die Praxis muss mindestens folgende Kooperationen vorhalten:
- Logopädie
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Sozialpädiatrisches Zentrum
und
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Welche rechtlichen Maßgaben liegen zugrunde?
- Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Abschnitt 4.2.4 Sozialpädiatrische Versorgung