Sozialpsychiatrie
Die Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten interdisziplinären sozial-
psychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- Kinderärzte, Nervenärzte und/oder Psychiater mit entsprechender Qualifikation, d.h. mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn eine der vorgenannten Facharztbezeichnungen nachgewiesen wird.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
- Nachweis über die Beschäftigung von mindestens einem Heilpädagoge und einem Sozialarbeiter, welche insgesamt mindestens 1,5 Vollzeitkräfte entsprechen (60 Wochenstunden).
oder
- Nachweis über eine entsprechende Zahl von Mitarbeitern mit vergleichbaren Qualifikationen wie Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulabschluss mit kinder- und jugendpsychiatrischer bzw. therapeutischer Zusatzqualifikation.
und
- Den vorgenannten Mitarbeitern müssen mindestens zwei eigene, abgeschlossene Arbeitsräume zur Verfügung stehen.
- Insofern keine Mitarbeiter folgender Fachberufe in der Praxis angestellt sind, müssen Kooperationen mit diesen komplementären Berufen nachgewiesen werden:
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten
- Sprachtherapeuten (Logopädie)
- Ergotherapie
- Physiotherapie
Kontakt
Frau Sandra Dombrowsky
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3637
E-Mail: Sandra.Dombrowsky@kvn.de