Strahlentherapie
Bei der Strahlentherapie erfolgt die medizinische Anwendung von ionisierender Strahlung auf den Menschen und auf Tiere, um Krankheiten zu heilen oder deren Fortschreiten zu verzögern. Ziel der Strahlentherapie ist es, Tumorzellen zu zerstören und dabei gesundes Gewebe so weit wie möglich zu schonen.
Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitels 25.3. EBM.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
- Fachärzte für Strahlentherapie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der Arzt folgende Nachweise erbringt:
- Urkunde zum Führen der Facharztbezeichnung „Fachärztin/ Facharzt für Strahlentherapie“
- Weiterbildungszeugnis über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der fachgebietsspezifischen Strahlentherapie
- Bescheinigung über die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung für die Strahlentherapie nebst aller ggf. erforderlich gewordenen Aktualisierungen
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
- Vorlage des aktuell gültigen (d. h. nicht alter als 5 Jahre) Sachverständigen-Prüfberichtes
- Im Fall einer Apparategemeinschaft: Kopie der Mitnutzervereinbarung
- Genehmigung zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder zum Umgang mit radioaktiven Stoffen (nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 3 StrlSchG)