Substitution
Als Substitutionstherapie bezeichnet man die Behandlung opioidabhängiger Patienten mit Ersatzstoffen nach einem definierten Therapiekonzept.
Fachärzte aller Fachgruppen.
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Genehmigung, die beantragt wird.
a) „Reguläre“ Genehmigung zur Substitution mit einem Kontingent von bis zu 50 Patienten:
- Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung
b ) Genehmigung im Rahmen der sog. Konsiliariusregelung mit einem Kontingent von bis zu 10 Patienten
- Benennung des Konsiliarius (qualifizierter Arzt mit Zusatzbezeichnung)
c) Genehmigung zur Substitution mit Diamorphin:
- Fachliche Voraussetzung:
- Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung - Organisatorische Voraussetzungen:
- Sicherstellung der ärztlichen Substitution über eine Dauer von 12 Stunden täglich
- Vergabe 3x täglich - auch an Wochenenden und Feiertagen
- Möglichkeit einer kurzfristigen konsiliarischen Hinzuziehung fachärztlich-psychiatrischer Kompetenz
- Durchführung der psychosozialen Betreuung innerhalb oder außerhalb der Einrichtung
- Namen des multidisziplinären Teams (ohne Ärzte) - Räumliche Voraussetzungen:
- Trennung von Wartebereich, Ausgabebereich und Überwachungsbereich - Apparative Voraussetzungen:
- Für Notfälle die notwendige Ausstattung zur Durchführung einer kardiopulmonalen Reanimation sowie Pulsoxymetrie und Sauerstoffversorgung - Sonstige Voraussetzungen:
- Die Erlaubnis der Landesbehörde gemäß § 5 a der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Einreichung angeforderter Dokumentationen. Die Kassenärztliche Vereinigung fordert jedes Quartal 2% aller in Quartal abgerechneten Behandlungsfälle aller Ärzte nach dem Zufallsprinzip an.
- Betäubungsmittelverschreibungsverordnung
- Betäubungsmittelgesetz
- Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ zur Substitution Opioidabhängiger
- Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger
Ärzte, die im Bereich der KV Niedersachsen erstmals eine Genehmigung zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger beantragen, haben Anspruch auf Erstattung der nachgewiesen Kursgebühren (maximal 1.000 Euro) für den u.a. nach der Weiterbildungsordnung zu absolvierenden Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“.
Kontakt
Frau Sonja Roßmann
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3327
E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de