Ultraschall

Genehmigungspflichtige Leistungen

Bei der Ultraschalldiagnostik (auch Sonographie genannt) handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, welches Bilder mittels Schallwellen erzeugt. Während Röntgenstrahlen besonders gut den Zustand von Knochen zeigen können, ist Ultraschall besonders gut geeignet, um zum Beispiel innere Organe abzubilden.

Wer kann diese Leistungen beantragen?

Alle Fachärzten im Rahmen der jeweiligen Fachgebietsgrenze.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die Berechtigung, die Leistungen nach maßgeblichem Weiterbildungsrecht durchzuführen

und

  • Nachweis über die geforderten Tätigkeitszahlen

oder

  • im Rahmen einer ständigen Tätigkeit die geforderten Tätigkeitszeiten und -zahlen nachgewiesen und erfolgreich an einem Kolloquium teilgenommen hat

oder

  • entsprechende Ultraschallkurse absolviert, die geforderten Tätigkeitszahlen nachgewiesen und erfolgreich an einem Kolloquium teilgenommen hat.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

 

Gynäkologen, die das erweiterte Ultraschallscreening im zweiten Schwangerschaftsdrittel anbieten wollen, benötigen laut Mu-RL einen Befähigungsnachweis. Sie müssen dazu eine Online-Prüfung absolvieren (Anlage IV der Ultraschallvereinbarung (US-V)). Diese können Sie am heimischen Computer durchführen. Das heißt, Sie müssen keine Veranstaltung besuchen. Der Zugang zur Prüfung erfolgt über das Online-Portal der KVN.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Es ist ein geeignetes Ultraschallgerät vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.

 

Für die Verwendung von Ultraschallsonden zur Endosonographie gelten zusätzliche Bestimmungen (§9 Abs. 4 US-V).

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Die KVN fordert jährlich von mindestens 6% aller Genehmigungsinhaber per Zufallsprinzip die Bild- und Schriftdokumentationen zu 5 abgerechneten Ultraschalluntersuchungen an (Stichprobenprüfung).
  • Im Rahmen der Konstanzprüfung wird die technische Bildqualität geprüft. Diese Auflagenprüfung wird in 6-jährigem Abstand durchgeführt. Hierfür fordert die KVN von jedem Arzt eine aktuelle Bilddokumentation jeder genehmigten Anwendungsklasse an oder sie erfolgt mittels Einreichung eines geeigneten Wartungsprotokolls.

  • Regelmäßige Überprüfung der ärztlichen Dokumentation bei der sonographischen Untersuchung der Säuglingshüfte.

  • Unmittelbar nach Abrechnung der ersten 12 Leistungen nach Genehmigungserteilung erfolgt die Überprüfung der Bild- und Schriftdokumentation (Initialprüfung).

  • Danach erfolgt die Überprüfung der ärztlichen Dokumentation in regelmäßigen Abständen innerhalb von 2 bzw. 5 Jahren je nach Prüfergebnis (Stichprobenprüfung).

Kontakt

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