Blankoverordnung

Heilmittel

Blankoverordnung

Ärzte und Psychotherapeuten können eine Blankoverordnung für Heilmittel ausstellen, und zwar im Bereich der Ergotherapie (seit 01. April 2024) und im Bereich der Physiotherapie (ab 01. November 2024).

 

Eine Blankoverordnung bei folgenden Diagnosegruppen möglich:

 

Ergotherapie

 

  • Nur durch Ärzte:
    • SB1: Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen
  • Durch Ärzte und Psychotherapeuten:
    • PS3: Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen
    • PS4: Dementielle Syndrome

 

Physiotherapie

 

  • Nur durch Ärzte:
    • EX: Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens (ausgewählte Erkrankungen im Schulterbereich; eine vollständige Diagnoseliste finden Sie hier)

 

Ob bei diesen Diagnosegruppen eine Blankoverordnung oder eine konventionelle Heilmittelverordnung erfolgt, entscheidet der verordnende Arzt oder Psychotherapeut. In medizinisch begründeten Fällen kann von einer Blankoverordnung abgesehen werden.

 

Für die Blankoverordnung wird der bekannte Heilmittelvordruck (Muster 13) verwendet. Nach Auswahl der Diagnosegruppe erkennt die Praxissoftware, ob eine Blankoverordnung möglich ist. In diesem Fall wird in das Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ der Hinweis „BLANKOVERORDNUNG“ aufgedruckt.

 

Dabei verzichten Ärzte und Psychotherapeuten auf folgende Angaben:

  • Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog
  • Ergänzende Angaben zum Heilmittel (z.B. Doppelbehandlung)
  • Anzahl der Behandlungseinheiten
  • Therapiefrequenz

 

Die Verordnung ist maximal 16 Wochen gültig. Bei weiterhin erforderlichem Therapiebedarf muss eine neue Verordnung ausgestellt werden.

 

Blankoverordnungen unterliegen nicht den Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106b SGB V. Die wirtschaftliche Verantwortung über die Menge, Art und Intensität der Behandlung tragen die behandelnden Therapeuten.

 

Ein Therapiebericht wird weiterhin nur durch Anforderung auf der Verordnung erstellt. Dieser enthält im Falle einer Blankoverordnung mindestens folgende Angaben:

 

  • Geplantes Therapieziel
  • Angewendete Heilmittel und Anzahl der Behandlungstermine