Pressemitteilung

Entbudgetierung muss umgesetzt werden

Vergütung

KVN kritisiert weitere Verschlechterungen durch kurzfristige Änderungsanträge im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) betont anlässlich des am 13. November 2024 öffentlich vom Gesundheitsausschuss des Bundestages verhandelten Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) erneut die dringend benötigte Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen. „Die Entbudgetierung könnte zur Not auch für sich allein verabschiedet werden, wenn das GVSG als Ganzes nicht mehr zustande kommt“; sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KVN, Thorsten Schmidt. Er hoffe sehr, dass es den politischen Willen gebe, diese lang gemachte Zusage noch in diesem Jahr einzulösen. „Die Entbudgetierung ist für die hausärztliche ambulante Versorgung existenziell“, so Schmidt, „und sollte neben den hausärztlichen auch die fachärztlichen Leistungen umfassen.“ Keinesfalls dürfe eine Entbudgetierung aber zur Umverteilung von Honoraren führen. Dies würde eine Neuregelung konterkarieren und sich negativ auf die ambulante Versorgung auswirken.

 

Auch die durch Änderungsanträge zum Gesetz eingebrachte Schwächung des Hausarztvermittlungsfalls und der Vermittlungsfälle über die Terminservicestelle (TSS) sei nicht nachvollziehbar. Die Terminvermittlungsfälle ersetzen seit Anfang 2023 die Neupatientenregelung. Ziel der Terminvermittlungsfälle ist es, zusätzliche und kurzfristige Termine in Arztpraxen zur Verfügung zu stellen. Der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, sagte: „Nach dem Ende der Neupatientenregelung wurden die Hausarzt-Facharzt-Vermittlungsfälle extra beworben, um den Ausfall der Neupatientenregelung auszugleichen. Dass die extrabudgetär vergüteten Leistungen im Behandlungsfall, die aufgrund einer Vermittlung durch die Terminservicestelle oder einer Vermittlung durch einen Hausarzt an einen Facharzt erbracht werden, nun an anderer Stelle finanziell kompensiert werden sollen, wird zu einer Verringerung der zur Verfügung gestellten Termine führen, da Ärztinnen und Ärzten der Anreiz genommen wird, Termine einzustellen. Patienten finden dann zukünftig weniger Termine.“ Das könne angesichts der schwierigen Terminsituation nicht das Ziel sein, so Barjenbruch. Zumal sich die extrabudgetären Kosten weit unter denen der ehemaligen Neupatientenregelung bewegten.