Pressemitteilung

Lauterbachs Klinikreform gefährdet hausärztliche Versorgung durch Niedergelassene

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KVN-Vorstand Thorsten Schmidt: „Unnötige Ersatzstrukturen an Krankenhäusern mit zusätzlichen Kosten“

 

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat heute in Hannover den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform des Bundesgesundheitsministeriums kritisiert.

Der Entwurf sieht vor, dass Krankenhäuser in unterversorgten Regionen eine ambulante hausärztliche Versorgung anbieten können. „Dieser Plan gefährdet die ambulante hausärztliche Versorgung. Er schafft unnötige Ersatzstrukturen, die zusätzliche Kosten für unser Gesundheitswesen verursachen. Gesundheitsminister Lauterbach muss endlich die versprochene Entbudgetierung der hausärztlichen Honorare auf den Weg bringen und nicht permanent neue Ideen in den Raum stellen“, sagte Thorsten Schmidt, stellvertretender KVN-Vorstandsvorsitzender.

 

„Wenn der Bundesgesundheitsminister tatsächlich beabsichtigt, Honorare, die eigentlich für die Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Hausarztpraxen gedacht sind, in die Krankenhäuser fließen zu lassen, fällt er damit den niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte in den Rücken“, kritisierte Schmidt.

 

„In Niedersachsen gibt es aktuell 549 offene ambulante Hausarztsitze. Die hausärztliche Tätigkeit muss gerade in Regionen mit einem hohen Bedarf unterstützt und attraktiver gemacht werden, anstatt sie durch Hilfsstrukturen in Krankenhäusern zu ersetzen“, so der KVN-Vize.

 

„Viele niedersächsische Krankenhäuser sind durch den Personalmangel schon jetzt überlastet. Wie sollen sie es schaffen, zusätzlich eine hausärztliche Versorgung mit Kontrolluntersuchungen, Akutsprechstunden und Hausbesuchen zu übernehmen?“, fragt sich Schmidt. „Ich befürchte, dass sich die Kliniken – wenn überhaupt – die hausärztlichen Fälle herauspicken, die in ihren Ambulanzen schnell abgearbeitet werden können und sie den Rest der aufwendigen und kostenintensiven, aber gleichzeitig einnahmeschwachen Fälle den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten überlassen. Das wäre fatal“, sagte Schmidt.