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AOK Niedersachsen: Vertrag über endoluminale Therapieverfahren​

Mit Start des neuen Abrechnungsquartals tritt ein neuer Versorgungvertrag auf Grundlage der besonderen Versorgung (§140a SGB V) in Kraft. Diese rechtliche Grundlage sieht zwingend ein Teilnahmeverfahren für alle Beteiligten vor. Zunächst ist die persönliche Antragstellung von Fachärzten erforderlich, die diese Vertragsleistungen künftig AOK-Patienten anbieten und über die KVN abrechnen wollen, später hat auch der Patient vorab seine Einwilligung schriftlich zu erklären.

 

Teilnahme Ärzte

Teilnahmeberechtigt sind Fachärzte

  • für Gefäßchirurgie und
  • für Chirurgie mit Schwerpunkt Gefäßchirurgie und/oder Zusatzbezeichnung Phlebologie, die über eine KVN-Genehmigung zur Erbringung ambulanter Operationen nach §115b SGB V verfügen.

Patienteneinschreibung
Die elektronische Patienteneinschreibung erfolgt ausschließlich über eine webbasierte AOK-Anwendungssoftware im AOK-Arztportal. Nach Erhalt der KVN-Abrechnungsgenehmigung kann bei Vorliegen der technischen Voraussetzungen darauf zugriffen werden. Bei der initialen Registrierung sowie bei der laufenden Nutzung unterstützt das AOK-Supportteam: Telefon 0800 7379532

Leistungsvergütung

Einschreibung Patient mittels AOK-Arztportal

10,00 Euro

Lasertherapie oder Radiofrequenzkatheter

(ein Bein entspricht einem Eingriff) pauschal

1.040,00 Euro

(gültig für maximal 40 Eingriffe je Abrechnungsquartal)

Lasertherapie oder Radiofrequenzkatheter (beide Beine am selben Tag = ein Eingriff) pauschal

1.640,00 Euro

(gültig für maximal 40 Eingriffe je Abrechnungsquartal)

Gut zu wissen: Unabhängig welcher Eingriff erfolgt, ab dem 41. Eingriff verringert sich die Vergütungspauschale um 25 Prozent, ab dem 81. bis zum 110. Eingriff halbiert sich die Vergütungspauschale, darüber hinaus ist kein weiterer Eingriff abrechenbar. 

 

Das Antragsformular sowie die weiteren Vertragsunterlagen sind abrufbar im KVN-Portal: Rubrik „Verträge“, Suchbegriff „Venentherapie“.