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Angleichung der Anspruchsberechtigung der Darmkrebsfrüherkennung von Männern und Frauen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Änderungen an der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) beschlossen. Einzelheiten stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

 

Angleichung der Anspruchsberechtigung sowie einheitliche Intervalle bei den Stuhltests
Künftig können Frauen und Männer ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie in Anspruch nehmen. Mit der Absenkung der Altersgrenze bei Frauen gleicht der G-BA die Anspruchsberechtigung von Männern und Frauen an.

 

Zudem hat der G-BA auch die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl vereinheitlicht. Frauen und Männer, die keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, können ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle zwei Jahre den iFOBT in Anspruch nehmen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand. 

 

Entsprechend der Anpassung der Richtlinie werden auch die Versicherteninformationen zur Darmkrebsfrüherkennung angepasst.

 

Vereinfachung bei der Form des Widerspruchs zur Datennutzung
Versicherte können künftig auch eine E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur an die Widerspruchsstelle schicken, um der Verarbeitung von Daten zu widersprechen, die bei der Teilnahme am Darmkrebs-Screening erhoben werden.

 

Die Änderungen treten zum 1. April 2025 in Kraft.