KVNachrichten

pexels-tima-miroshnichenko-8376232

Bezug von Shuntventilen

Wir müssen Sie darüber informieren, dass ab dem 1. April 2025 ein Bezug der Shuntventile über Muster 16 als Hilfsmittel nicht mehr möglich ist. Grund hierfür ist, dass Stimmersatzbändchen bei Laryngektomie seit einer Änderung des Hilfsmittelverzeichnisses nur noch als Hilfsmittel gelten, wenn sie von Patienten selbst gewechselt werden können.

 

Wir möchten Sie daher bitten, benötigte Shuntventile für Ihre Patienten über Sachkosten abzurechnen. Hier ist im KVDT-Feld 5011 die Bezeichnung der Sachkosten und im KVDT-Feld 5012 der Betrag anzugeben. Die entsprechende Rechnung bzw. Rechnungskopie reichen Sie bitte mit der Quartalsabrechnung ein.