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Anpassung der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2025

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Anpassung der Onkologie- Vereinbarung (Anlage 7 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 1. Januar 2025 geeinigt. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Kostenpauschale 86520 zur oralen medikamentösen Tumortherapie.

 

Für die Abrechnung der Kostenpauschale 86520 wird klargestellt, dass sie für endokrine Therapien im Stadium mit Fernmetastasen gemäß der TNM-Klassifikation M1 abgerechnet werden kann. Dazu wird die Formulierung „metastasiertes Stadium“ in „Stadium mit Fernmetastasen“ geändert.

 

Analog zur Abrechnungsanmerkung der Kostenpauschale 86520 wird der zweite Satz im §4 Absatz 3 formuliert. Er definiert die medikamentöse Tumortherapie im Sinne der Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86520.

 

Des Weiteren umfasst die Kostenpauschale 86520 auch die orale Behandlung mit neuen Medikamenten. Konkret aufgeführt werden Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitoren (ARPI) und selektive CYP17A1-Inhibitoren. Hiermit wird klargestellt, dass sie zur Abrechnung der Kostenpauschale 86520 berechtigen, auch wenn sie der ATC-Klasse L02 zugeordnet sind.

 

Ferner wurden die Fristen im §6 Absatz 7 und Anhang 1 Satz 3 (EDV-Dokumentation) erneut um ein Jahr bis zum 1. Januar 2026 verlängert.