KVNachrichten

pexels-tima-miroshnichenko-8376232

KVN passt Abschlagszahlungen an

Bisher wurden die Abschläge an die Praxen der Niedergelassenen am 24. eines Monats bzw. am darauffolgenden Banktag gezahlt. Dieses Verfahren muss die KVN im Verlauf des kommenden Jahres umstellen.


Warum besteht Änderungsbedarf?
Um die Abschlagszahlungen leisten zu können ist die KVN auf die rechtzeitigen Zahlungseingänge der Krankenkassen angewiesen. Diese werden erst am Monatsende fällig oder am darauf folgenden Banktag fällig. Eine frühere Abschlagszahlung der Kassen ist bereits im Landesschiedsamt abgelehnt worden. Zwischenfinanzierungen durch die KVN sind rechtlich nicht zulässig.


Da es keine anderen zulässigen Möglichkeiten gibt, die Liquidität der KVN dauerhaft zu gewährleisten, hat die Vertreterversammlung am 9. November 2024 der Änderung der einschlägigen Regelung des HVM zugestimmt, die monatlichen Abschlagszahlungen an die Praxen ebenfalls auf das Monatsende bzw. den darauf folgenden Banktag zu verschieben. Die Gelder an die Praxenwerden also unmittelbar nach Zahlungseingang ausgekehrt.


Wie können sich Praxen auf die geänderten Zahlungstermine einstellen?

Um eine angemessene Umsetzung durch die Praxen zu gewährleisten soll die Terminverschiebung auf das Monatsende erst ab Juli 2025 greifen. So sollen die Praxen genug Zeit haben, eigene Zahlungsmodalitäten zu ändern oder – wo dies nicht möglich ist – Rücklagen aus den Restzahlungen oder Abschlägen zu bilden bzw. den Termin für die Privatentnahme zu modifizieren. Um den Anpassungsprozess zu unterstützen, ist geplant, zusätzlich für den Monat Juli aus dem Abschlag Plus für den Monat August 13%-Punkte vorzuziehen und bereits am 24. Juli zu zahlen.


Wir informieren alle Praxen über ihre individuellen Abschlagshöhen und die jeweiligen Abschlagstermine. Um Beachtung des Zahlungskalenders wird gebeten. Dieser geht allen Praxen mit dem KVN-Rundschreiben sowie nochmals mit der Neufestsetzung der Abschläge im Januar 2025 zu. Ihre Bank, Ihre Steuerberatungskanzlei sowie Ihre Ansprechpartner für Honorarzahlungen in den Bezirksstellen der KVN unterstützen Sie gern bei ggf. notwendigen Umstellungen der Finanzplanung der Praxen.