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Lonsurf® (Trifluridin/Tipiracil) in weiteren Teilindikationen als Praxisbesonderheit anerkannt

Verordnungen von Lonsurf® (Wirkstoff: Trifluridin/Tipiracil) werden ab dem 1. Oktober 2024 ab dem ersten Behandlungsfall in weiteren Anwendungsgebieten als Praxisbesonderheit anerkannt:

  • Lonsurf® wird angewendet in Kombination mit Bevacizumab zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (KRK), die zuvor bereits zwei Krebstherapien erhalten haben. Diese Therapien beinhalten Fluoropyrimidin-, Oxaliplatin- und Irinotecan-basierte Chemotherapien, Anti-VEGF- und/oder Anti-EGFR-Substanzen.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei:

  • Indikation des Kolorektales Karzinom bei Patienten mit einem ECOG-Performance Status größer als 1.

 

Die Praxisbesonderheiten in älteren Anwendungsgebieten mit Zusatznutzen bestehen fort:

  • zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (KRK), die bereits mit verfügbaren Therapien behandelt wurden oder die für diese nicht geeignet sind. Diese Therapien beinhalten Fluoropyrimidin-, Oxaliplatin- und Irinotecan-basierte Chemotherapien, Anti-VEGF- und Anti-EGFR-Substanzen (vgl. KVN-Rundbrief vom Mai 2018).
  • als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem Magenkarzinom einschließlich Adenokarzinom des gastroösophagealen Übergangs, die bereits mit mindestens zwei systemischen Therapieregimen für die fortgeschrittene Erkrankung behandelt worden sind (vgl. KVN-Rundbrief vom Januar 2021).

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Lonsurf® sind hiervon nicht umfasst. Die Praxisbesonderheit erlischt, wenn ein nachfolgender G-BA-Beschluss feststellt, dass Lonsurf® keinen Zusatznutzen oder einen geringeren Nutzen hat oder ein Zusatznutzen als nicht belegt gilt.

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Lonsurf® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).

Die Praxisbesonderheit gilt nur solange SERVIER Lonsurf® in Deutschland vertreibt und längstens bis zum Ablauf des Patent- und Unterlagenschutzes.

 

Weitere Informationen und den vollständigen Wortlaut der Praxisbesonderheit finden Sie hier