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Rabattverträge im Sprechstundenbedarf​

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen gemeinsam und einheitlich Rabattvereinbarungen für Arzneimittel, die gemäß der Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf verordnet werden dürfen, geschlossen haben.

 

Die Verordnung von Arzneimitteln mit Rabattvertrag stellt eine bedarfsgerechte und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung dar.

 

Die aktuell rabattierten Arzneimittel der Vertragspartner sind auf dem Gesundheitspartner-Portal der AOK Niedersachsen einsehbar und betreffen aktuell die Wirkstoffe Enoxaparin, Dexamethason und Propofol.

 

Die Krankenkassen in Niedersachsen haben uns dabei folgendes versichert:

  • In allen Therapiefeldern mit Rabattvertrag unterliegt die Auswahl des Wirkstoffes weiterhin der Therapiefreiheit des Arztes.
  • Eine Eingrenzung oder Austauschpflicht auf den Wirkstoff unter Rabattvertrag besteht nicht.
  • Sollten medizinische Gründe oder auftretende Lieferschwierigkeiten gegen die Verordnung eines Rabattarzneimittels sprechen, stehen dem Arzt wie gewohnt alle Alternativen im Sprechstundenbedarf zur Verfügung.
  • Regressanträge bei Nichtbeachtung der Rabattverträge im Sprechstundenbedarf werden nicht

Das Ziel der Etablierung von Rabattverträgen im Sprechstundenbedarf ist die Schaffung einer weiteren Option zur Hebung von Wirtschaftlichkeitspotenzialen in der Arzneimittelversorgung.

 

Eine Austauschpflicht auf rabattierte Arzneimittel für den Sprechstundenbedarf in den Apotheken besteht aktuell nicht. Daher ist derzeit noch eine namentliche Verordnung des Rabattarzneimittels erforderlich um auch das Rabattprodukt zu erhalten.