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Talvey® (Talquetamab) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt

Verordnungen von Talvey® (Wirkstoff: Talquetamab) sind ab dem 15. März 2024 nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Janssen-Cilag GmbH ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit anerkannt.

 Die Praxisbesonderheit gilt ausschließlich:

  • als Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patienten mit rezidiviertem und refraktärem multiplem Myelom, die zuvor bereits mindestens drei Therapien erhalten haben, darunter einen immunmodulatorischen Wirkstoff, einen Proteasom-Inhibitor und einen Anti-CD38-Antikörper, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt haben.

 

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Talvey® sind hiervon nicht umfasst. Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

 

Die Einleitung und Überwachung der Therapie mit Talquetamab sollen nur durch in der Therapie von Patientinnen und Patienten mit Multiplem Myelom erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie erfolgen.

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Talvey® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).

 

Die Praxisbesonderheit gilt nur solange Janssen-Cilag GmbH Talvey® in Deutschland vertreibt.

 

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.