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Beschluss zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen​

Wir möchten Sie heute über die Anpassung des EBM zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen durch den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) informieren.

 

Im Ergebnis kam der EBA zu dem Schluss, dass die Bewertungen der Einzel- und Gruppentherapien, der Zuschläge für Kurzzeittherapien, der neuropsychologischen Leistungen sowie der Sprechstunden und Akutbehandlung im EBM nicht angepasst werden. Ein anderes Ergebnis ergab die Überprüfung der Strukturzuschläge (GOP 35571-35573): Sie werden um 14,6 Prozent abgesenkt. Der Beschluss tritt zum 1. April 2025 in Kraft.

 

Einzelheiten zu den Verhandlungen
Die ursprünglichen Beschlussanträge des GKV-Spitzenverbandes und der KBV fanden zuvor im Bewertungsausschuss (BA) keine Mehrheit. Die Krankenkassen wollten nicht nur die Strukturzuschläge, sondern auch die Bewertungen der therapeutischen Leistungen absenken – um circa 2,3 Prozent. Die KBV hatte wegen der besonderen Kostenentwicklungen, die auch beim Orientierungswert des Jahres 2025 berücksichtigt wurden, eine Anhebung von circa 1,4 Prozent zum 1. Januar 2025 gefordert. Im EBA hat dann das Kompromissangebot der Unparteiischen eine Mehrheit gefunden. Demnach werden nur die Strukturzuschläge abgewertet.

 

Insgesamt wird mit dem Beschluss der Grundsatz der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts eingehalten, dass ein vollausgelasteter Psychotherapeut mit durchschnittlich 36 Therapiestunden je Woche mindestens den Ertrag vergleichbarer Fachärzte erzielen muss.

 

Hinweis zur Veröffentlichung
Das Institut des Bewertungsausschusses wird den Beschluss auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.