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Vertreterversammlung verabschiedet Resolution zur ePA

Vorstand

Reform des Bereitschaftsdienstes konsequent vorangetrieben

 

Dr. Eckart Lummert rüttelte seine Kolleginnen und Kollegen am Vortag der Bundestagswahl mit einer emotionalen Rede auf. Der Vorsitzende forderte auf der Sitzung der Vertreterversammlung in Hannover am 22. Februar, verstärkt die Diskussion mit den politischen Entscheidungsträgern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu suchen und nicht zu zurückhaltend zu sein. Beim bevorstehenden Regierungswechsel müsste sich die Ärzteschaft mehr einbringen, um die Zukunft der Versorgung stärker mitzugestalten, gerade vor dem Hintergrund des zukünftig immer größer werdenden Ärztemangels. Beim Thema Digitalisierung habe Niedersachsen bereits gezeigt, wie das gehen könne. Die konstruktiven Vorschläge des Digitalisierungsausschusses zur ePA wären auch in Berlin gehört worden. Der Bund müsse in der kommenden Legislaturperiode intensiv aufgefordert werden, in der Gesundheitspolitik die notwendigen Reformen anzupacken.

 

Der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, stärkte Lummert den Rücken. Die Selbstverwaltung dürfe nicht nur Erfüllungsgehilfe sein, sondern müsste auch selbst gestalten. Gerade beim Thema Entbürokratisierung würden Chancen liegen, wenn die Vorschläge aus der Praxis kämen. Barjenbruch ging kurz auch auf die Wahlprogramme der Parteien ein und kritisierte vor allem Überlegungen, den Krankenkassen Zugriff auf die Terminverwaltung der Praxen zu geben. „Das kann nicht akzeptiert werden“, sagte er und appellierte an die Vertreterinnen und Vertreter, am Sonntag wählen zu gehen.

 

Den erwähnten Ärztemangel sprachen auch zahlreiche andere Vertreterinnen und Vertreter an. Eine Chance wurde in der Weiterbildung des Nachwuchses gesehen, der verstärkt auch in den Praxen stattfinden müsse. Hätten die jungen Kolleginnen und Kollegen die Arbeit in den Praxen erst einmal kennengelernt, würde es deutlich leichter fallen, sie für die ambulante Versorgung zu gewinnen.

 

Auch um den Job für die nachrückende Generation attraktiver zu machen, vor allem aber, um die Mitglieder in der ambulanten Versorgung zu entlasten, ging die Vertreterversammlung konsequent den nächsten Schritt bei der bereits im letzten Jahr begonnenen Reform des Bereitschaftsdienstes. Ab Mitte des Jahres soll es keinen verpflichtenden Fahrdienst mehr geben. Die von allen Mitgliedern gezahlte Bereitschaftsdienstumlage wurde im Rahmen eines Nachtragshaushalts von durchschnittlich 0,3 auf 0,9 Prozent erhöht. Das Geld fließt zu den Dienstleistern, die ab Sommer 2025 die Fahrdienste übernehmen werden. „Wir haben mit den Johannitern einen landesweit starken Partner gefunden“, sagte Thorsten Schmidt, der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende. Jedem Fall wird zukünftig eine telemedizinische Ersteinschätzung vorangestellt. Erst in diesem Zuge wird entschieden, ob ein Hausbesuch nötig ist. Dieser wird dann von nichtärztlichem Fachpersonal erledigt, nur in seltenen Fällen wird eine Ärztin oder ein Arzt erforderlich sein. „Kein Mitglied wird mehr eingeteilt, niemand muss mehr einen Vertreter für den Bereitschaftsdienst suchen“, so Schmidt. Beim telemedizinischen Part arbeitet die KVN zukünftig mit der TeleClinic GmbH zusammen. Die Sitzdienste sind von der Reform nicht betroffen.

Vorständin Nicole Löhr

ePA-Resolution

 

Und noch ein Thema beschäftigte die Vertreterversammlung: Die ePA. „Die ePA darf erst dann flächendeckend an den Start gehen, wenn dadurch die Behandlungsabläufe in den Praxen nicht gestört werden und wenn die Sicherheit der Patientinnen- und Patientendaten gesichert ist“, sagte Dr. Kristina Spöhrer, Vorsitzende des Digitalisierungsausschusses am Rande der Sitzung. KVN-Vorständin Nicole Löhr sah das genauso. Die ePA habe das Potential eine nützliche Ergänzung für die behandelnden Praxen zu sein. „Alle Seiten können davon bestmöglich profitieren, wenn eine störungsfreie und einfach zu handhabende Integration der ePA im Behandlungskontext gegeben und die Datensicherheit gewährleistet ist“, so Löhr.

 

Die Vertreterversammlung positionierte sich einstimmig mit einer Resolution zur ePA. Darin heißt es wörtlich: „Die Vertreterversammlung der KVN begrüßt den klarstellenden Beschluss der gematik, dass die ePA erst flächendeckend ausgerollt werden kann, wenn sie sich in den Modellregionen bewährt hat und die bekannten Sicherheitslücken geschlossen sind.“ Nach Schließung der Sicherheitslücken sollten die Tests wie ursprünglich geplant auf freiwillige Praxen außerhalb der Modellregionen ausgeweitet werden. Ein verpflichtender Einsatz der ePA könne erst erfolgen, wenn alle Praxisverwaltungssysteme hinsichtlich deren Benutzerfreundlichkeit bewertet werden konnten. Zudem müsse die Betriebsstabilität des Gesamtsystems der TI zum Zeitpunkt der Einführung der ePA sichergestellt sein, da nur so eine erfolgreiche Einführung der ePA realisiert werden könne. Die Verantwortlichkeiten müssen geklärt und Ansprechpartner für die Arztpraxen kommuniziert sein.

 

Die Vertreterversammlung schloss sich auch der Forderung der KBV an, dass für die ePA von Minderjährigen von einem Opt-Out-Modell auf ein Opt-in-Modell umgestellt werden muss. Dies ist zwingend erforderlich, um Minderjährige vor möglichen späteren Nachteilen durch eine Dokumentation in der ePA zu schützen. Minderjährige selbst können nicht die Folgen einer Dokumentation abschätzen und damit nicht entsprechende Verantwortung übernehmen. Insbesondere aber in Konfliktsituationen der Erziehungsberechtigten ist die Ausübung des Widerspruchsrechtes kaum umsetzbar. Bei Uneinigkeit der Erziehungsberechtigten droht die Gefahr, dass es zu einer Nutzung der ePA kommt, die den Interessen der Minderjährigen zuwiderläuft.

 

Am Ende der Vertreterversammlung blieb abzuwarten, wie die Bundespolitik sich nach der Wahl gesundheitspolitisch aufstellt und wer die oder der nächste Bundesgesundheitsminister(in) wird. „Womöglich ist es auch der alte“, wahrsagte Mark Barjenbruch. Es war zu spüren, dass die Vertreterversammlung auch in diesem Punkt auf eine Umgestaltung hofft.