Soziotherapie
Die Patienten sollen durch Soziotherapie in die Lage versetzt werden, ambulante ärztliche oder psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Therapieangebot soll Krankenhausaufenthalte vermeiden. Ziel ist es, die Eigenverantwortung des Patienten so zu stärken, dass er langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommt. Die Maßnahmen werden im soziotherapeutischen Betreuungsplan festgehalten.
Wer kann diese Leistungen beantragen?
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie"
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn eine der vorgenannten Facharztbezeichnungen nachgewiesen wird.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Welche organisatorischen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
Es ist eine bestehende Kooperation in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder in vergleichbaren Versorgungsstrukturen nachzuweisen.