Herausforderung Lieferengpässe - Empfehlungen

FAQ
Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel – mehr Flexibilität für Antibiotika und Schmerzmittel
Seit dem 16. Dezember 2023 können Apotheken beim Austausch von Kinderarzneimitteln zur Kompensation einer Nichtverfügbarkeit ggf. auch von der Darreichungsform abweichen oder eine Rezeptur anfertigen, ohne dass ein neues Rezept erforderlich wäre. Das BfArM hat für die Wintersaison 2023 / 2024 eine sog. Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel veröffentlicht. Auf dieser Liste sind Fertigarzneimittel benannt, welche im Fall steigender Infektionszahlen von einer erhöhten Nachfrage betroffen sein könnten.
Apotheken können ohne ärztliche Rücksprache und ohne neues Rezept auf Grundlage der ursprünglichen Verordnung austauschen und erhalten so mehr Flexibilität, um die Arzneimittelversorgung von Kindern sicherzustellen. Der Austausch auf Basis der Liste kann gegen ein wirkstoffgleiches Fertig- oder Rezepturarzneimittel erfolgen - auch in einer anderen Darreichungsform (z. B. Zäpfchen statt Saft).
Mit Regelungen im SGB V, die mit dem Inkrafttreten des Pflegestudiumstärkungsgesetzes (PflStudStG) zum 16. Dezember 2023 gelten, wird sichergestellt, dass Verordnungen von Arzneimitteln, die zum Zeitpunkt der Verordnung auf der Dringlichkeitsliste mit Kinderarzneimitteln geführt werden, nicht als unwirtschaftlich gelten. Ergänzend ist geregelt, dass auch für Apotheken keine Nachteile entstehen, wenn Arzneimittel der Dringlichkeitsliste zur Kompensation einer Nichtverfügbarkeit abweichend von der Verordnung beliefert werden, selbst wenn das abgegebene Arzneimittel unter „normalen“ Umständen ggf. als unwirtschaftlich angesehen würde.
Wichtig!
Die Verordnung wird nicht nachträglich durch den Arzt auf das tatsächlich abgegebene Arzneimittel umgeschrieben oder neu ausgestellt. Zur Anwendung der Regelung muss der Austausch auf Basis der ursprünglichen Verordnung erfolgen.
- Diese Regelung gilt ausschließlich für Arzneimittel der Dringlichkeitsliste.
- Der ggf. notwendige Austausch erfolgt in der Apotheke.
- Die Apotheke kennzeichnet die Nichtverfügbarkeit auf der vom Arzt ursprünglich ausgestellten Verordnung.
- Die Empfehlung der deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DGPI) zu Alternativen in der pädiatrischen Antibiotikatherapie finden sie hier.
- Informationen und Empfehlungen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Antibiotika - insbesondere für Kinder - finden sie hier.
Der Umgang mit Lieferengpässen stellt für alle Seiten eine besondere Herausforderung dar. Um Ihnen einen Überblick über die derzeit geltenden Empfehlungen zu geben, haben wir auf dieser Seite sowohl die relevanten Rundbriefe der letzten Monate als auch Antworten zu häufigen Fragen zusammengefasst. Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KVN-Bezirksstelle.
- eRezept - Austauschregeln für Arzneimittel gelten gleichermaßen für Muster 16 und eRezept
- Lieferengpässe: ALBVGG definiert Austauschregeln für Arzneimittel
- Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel - Rezepturen ohne neues Rezept möglich
- Lieferengpässe - Austauschbarkeit von Darreichungsformen bei Anwendung der Aut-Idem-Regelung
- Einzelimport bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln
- Hämophilie A: Lieferengpässe bei NovoEight® - wichtige Informationen zur Verschreibung und Behandlungsalternativen
- Lieferengpässe - Allgemeinverfügung betreffend Salbutamol Dosieraerosole
- Lieferengpass Tollwut-Impfstoffe - STIKO Handlungsempfehlungen
- Infanrix® Lieferengpass - Handlungshinweis der STIKO
- Möglicher Versorgungsmangel (Lieferengpass) bei Insuman® Infusat
- Sprechstundenbedarf - Verordnung von Natriumperchlorat (ehem. Irenat®)
- Sprechstundenbedarf - Import von Aspirin i. V. bis zum 30. Juni 2025 zulässig
Auf den folgenden Webseiten finden Sie Informationen zu Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Dieser Bereich wird fortlaufend aktualisiert.
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) steht hinsichtlich von Maßnahmen zur Abmilderung von Lieferengpässen im Austausch mit Zulassungsinhabern und medizinischen Fachgesellschaften. Hier finden Sie eine Liste mit Wirkstoffen, für die eine Importgestattung , eine Therapieempfehlung oder Zusatzinformationen veröffentlicht wurden.
- Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bietet eine Übersicht zu aktuellen Lieferengpässen für Humanarzneimittel (ohne Impfstoffe) in Deutschland an. Die Meldungen erfolgen durch die Pharmazeutischen Unternehmer und basieren auf der im Pharmadialog erklärten Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen für versorgungsrelevante Arzneimittel.
- Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) informiert die Fachleute und die breite Öffentlichkeit darüber, welche Impfstoffe beim Hersteller nicht verfügbar sind und wie lange diese Impfstoffe potenziell nicht ausgeliefert werden können.