Imp­fen in Arzt­pra­xen

Impfung
Hin­wei­se zur Impf­stoff­be­stel­lung: Bis auf wei­te­res wei­ter­hin jeweils bis Diens­tags, 12 Uhr, für die Fol­ge­wo­che

Die Bestel­lung erfolgt bis auf wei­te­res wei­ter­hin jeweils bis Diens­tag, 12 Uhr, für die Fol­ge­wo­che

 

Die aktu­ell bestell­ba­ren Impf­stof­fe fin­den Sie hier

 

Wer hat ab dem 1. März 2024 Anspruch auf eine COVID-​19-Impfung?

Es gel­ten für GKV-​Versicherte wie bei ande­ren Schutz­imp­fun­gen auch aus­schließ­lich die Vor­ga­ben der Schutzimpfungs-​Richtlinie des Gemein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G-BA), für die maß­ge­bend die Emp­feh­lun­gen der STIKO sind. Ein erwei­ter­ter Anspruch über die Schutzimpfungs-​Richtlinie hin­aus besteht seit dem 1. März 2024 nicht mehr.

 

Mit der COVID-​19-Vorsorgeverordnung hatte der Gesetz­ge­ber die auf­wän­di­ge wöchent­li­che Mel­dung von tages­ge­nau doku­men­tier­ten Daten zu den durch­ge­führ­ten COVID-​19-Impfungen fest­ge­legt. Diese Rege­lung (COVID-​19-Impfsurveillance gem. §3 der Ver­ord­nung) tritt abwei­chend erst am  30. Juni 2024 außer Kraft.

 

Die aktu­el­le Schutz­imp­fungs­richt­li­nie fin­den Sie hier

 

Seit dem 1. Janu­ar 2024 ist Grund­la­ge für die staat­li­che Haf­tung bei Schä­di­gun­gen durch Impf­schä­den §24 SGB XIV.

 

Erfasst sind nach die­ser Vor­schrift u. a. Schutz­imp­fun­gen,

 

  • die von einer zustän­di­gen Lan­des­be­hör­de nach §20 Abs. 3 IfSG öffent­lich emp­foh­len und in ihrem Bereich vor­ge­nom­men wur­den

 

  • die auf der Grund­la­ge einer Rechts­ver­ord­nung auf der Grund­la­ge von §20 i Abs. 3 SGB V erbracht wor­den sind

 

Die staat­li­che Haf­tung für Impf­schä­den greift bei Beach­tung der STIKO-​Vorgaben, die von der Rspr. als medi­zi­ni­scher Stan­dard aner­kannt sind, und Beach­tung der sons­ti­gen für Imp­fun­gen gel­ten­den ver­trags­ärzt­li­chen Pflich­ten.

 

Mit der Über­füh­rung der Haf­tungs­re­ge­lung des IfSG in die inhalts­glei­che Rege­lung in §24 SGB XIV zum 1. Janu­ar 2024 ist §60 IfSG weg­ge­fal­len

 

Wie ist der Impf­stoff zu bestel­len?

An dem Bezugs­weg des Impf­stoffs ändert sich zunächst bis auf Wei­te­res nichts. Der Impf­stoff wird wei­ter­hin zen­tral vom Bund beschafft, auch das wöchent­li­che Bestell­ver­fah­ren bleibt bestehen.

 

  • Aller­dings wird seit 8. April 2023 das Impf­zu­be­hör nicht mehr mit­ge­lie­fert.

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Impf­stoff­be­stel­lung und den Impf­stof­fen fin­den Sie hier

 

Wie ist die Imp­fung zu doku­men­tie­ren?

Die mit der COVID-​19-Vorsorge-Verordnung wei­ter­ge­führ­te Ver­pflich­tung der Ver­trags­ärz­tin­nen und -​ärzte zur wöchent­li­chen Mel­dung der täg­lich durch­ge­führ­ten COVID-​19-Impfungen über das Impf-​DokuPortal ende­te am 30. Juni 2024.

 

Die KV-​Impfsurveillance bleibt jedoch im bis­he­ri­gen Umfang bestehen. Für diese wer­den von den KVen auf Basis der Abrech­nungs­da­ten der Ärz­tin­nen und Ärzte die gefor­der­ten Anga­ben wei­ter­hin mit der Abrech­nung erfasst und an das Robert Koch-​Institut sowie das Paul-​Ehrlich-Institut über­mit­telt.

 

Kon­kret han­delt es sich um die Anga­be

  • einer impf­stoff­spe­zi­fi­schen Doku­men­ta­ti­ons­num­mer
  • der Char­gen­num­mer des ein­ge­setz­ten Impf­stof­fes
  • der genau­en Stel­lung der Imp­fung in der Impf­se­rie

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie auch auf den Sei­ten der KBV hier

Abge­se­hen davon bestehen die bei Imp­fun­gen übli­chen Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten.

 

Wie ist die Corona-​Impfung seit 8. April 2023 abzu­rech­nen?

Mit Wir­kung ab 08.04.2023 wird die Coro­na Imp­fung mit einem End­be­trag von 15 € ver­gü­tet.

 

Nähe­re Details zur Abrech­nung der COVID-​19-Impfung fin­den Sie hier

 

Die KV-​Impfsurveillance bleibt im bis­he­ri­gen Umfang bestehen. Für diese wer­den von den KVen auf Basis der Abrech­nungs­da­ten der Ärz­tin­nen und Ärzte die gefor­der­ten Anga­ben wei­ter­hin mit der Abrech­nung erfasst und an das Robert Koch-​Institut sowie das Paul-​Ehrlich-Institut über­mit­telt.

 

Kon­kret han­delt es sich um die Anga­be

  • einer impf­stoff­spe­zi­fi­schen Doku­men­ta­ti­ons­num­mer
  • der Char­gen­num­mer des ein­ge­setz­ten Impf­stof­fes
  • der genau­en Stel­lung der Imp­fung in der Impf­se­rie

 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen dazu fin­den Sie auch auf den Sei­ten der KBV hier

All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen zum Impf­pro­zess

Abrech­nung und Doku­men­ta­ti­on

Fra­gen und Ant­wor­ten zur Corona-​Schutzimpfung in Arzt­pra­xen

Bestel­lung, Lie­fe­rung und Lage­rung
Finan­zie­rung COVID-​19-Impfstoff
Neuer Impf­stoff Nuva­xo­vid JN.1
Wo kann ich mel­den, wenn ich kei­nen oder deut­lich weni­ger COVID-​19-Impfstoff gelie­fert bekom­men habe, als ich bestellt habe?
Ist die Bestell­men­ge für Corona-​Impfstoffe je Arzt oder je Pra­xis zu ver­ste­hen?
Wie sol­len Pra­xen mit COVID-​19-Impfstoff umge­hen, der nicht mehr zu ver­wen­den ist?

Auf­klä­rung
Kam­pa­gnen­ma­te­ria­li­en zum Thema „Covid-​19-Auffrischimpfung“ des BMG
Muss für die Zweit­imp­fung erneut eine Auf­klä­rung erfol­gen und doku­men­tiert wer­den?

Ver­ab­rei­chung
Wel­che COVID-​19-Impfstoffe sind in der Sai­son 2024/2025 ver­füg­bar und von der STIKO emp­foh­len?​

Kön­nen statt des Biontech-​Impfstoffes für Kin­der (5-11 Jahre oder 6 Mon.- 4 Jahre) klei­ne Dosen aus dem Erwachsenen-​Impfstoff auf­ge­zo­gen wer­den?
Ist eine gleich­zei­ti­ge Imp­fung gegen COVID-​19 und Influ­en­za mög­lich?
Wo finde ich detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den aktu­el­len Impf­stof­fen und Auf­klä­rungs­for­mu­la­re?
Wie gehe ich vor, wenn sich ein Geimpf­ter mit einer über das übli­che Maß hin­aus­ge­hen­den Neben­wir­kung in mei­ner Pra­xis vor­stellt?
Zäh­len Imp­fun­gen mit nicht in der EU zuge­las­se­nem Impf­stoff?

Abrech­nung und Doku­men­ta­ti­on
Abrech­nung der COVID-​19-Imfpung ab 8. April 2023
Besteht ein Regress­ri­si­ko bei COVID‐19‐Impf­stof­fen in Mehr­do­sen­be­hält­nis­sen?
Wel­che ICD-​Codes sind für die COVID-​19-Impfung rele­vant?

Gene­se­nen­nach­wei­se
Wel­che Vor­ga­ben bestehen für Gene­se­nen­nach­wei­se?