Long/Post-Covid

Coronavirus

"Long COVID" bezeichnet längerfristige, gesundheitliche Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus vorliegen. Die Beschwerden beginnen entweder bereits in der akuten Erkrankungsphase und bleiben längerfristig bestehen, oder treten im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion neu oder wiederkehrend auf. Vom "Post-COVID-Zustand" oder "Post-COVID-Syndrom" spricht man, wenn Beschwerden mindestens 12 Wochen und länger nach der akuten Infektion entweder noch vorhanden sind oder nach diesem Zeitraum neu auftreten und nicht anderweitig erklärt werden können. (Quelle: RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Long-COVID/Inhalt-gesamt.html, Stand 03.05.2023)

Beratungshotline Long-/Post-Covid der Landesregierung und der AOKN ab 1. August 2023

Die Landesregierung/das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bietet in Kooperation mit der AOK Niedersachsen seit dem 1. August 2023 eine Beratungshotline Long-/Post-Covid an.

 

Wer kann das Angebot nutzen?

Das Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Beratungsbedarf zu Long-/Post-Covid oder Post-Vac haben. Das können die Betroffenen selbst sein oder auch deren Angehörige, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Angebot ist unabhängig von ihrer Krankenversicherung.

 

Was bietet die Beratungshotline?

Die Beratungshotline ist eine landesweit zentrale Anlaufstelle, um Informationen über das Erkrankungsbild zu geben, eine Beratung anzubieten und Ansprechpartner zu vermitteln. Betroffene und Interessierte erhalten Unterstützung, um einen Weg in das Versorgungssystem zu finden, um allgemeine Informationen zum Erkrankungsbild zu bekommen, um relevante Adressen und Kontakte zu erfahren und um konkrete Antworten auf individuelle Fragen zu erhalten. Die speziell geschulten Beraterinnen und Berater nehmen jedes Anliegen ernst, hören zu, bieten Unterstützung an und zeigen Perspektiven auf.

 

Was kann die Beratungshotline nicht?

Die Beraterinnen und Berater sind keine Ärzte, so dass eine medizinische Beratung und Diagnosestellung ausgeschlossen ist. Daher ersetzt die Beratungshotline keinesfalls einen ärztlichen Kontakt. Es ist keine Terminvermittlung zu Haus- und Fachärzten möglich, da hierfür die Terminservicestelle zuständig ist (Telefon 116 117). Bei konkreten sozialversicherungsrechtlichen Fragen hinsichtlich Krankengeldanspruch, Rehabilitations- und Rentenantragsstellung wird empfohlen, die eigene Krankenkasse zu kontaktieren.

 

Wann ist die Beratungshotline erreichbar?

Die Beratungshotline startet am 1. August 2023 und wird montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr unter 0511 120-2900 erreichbar sein.

Robert-Koch-Institut

Das Informationsportal zu Long/Post-Covid des RKI finden Sie hier

Kassenärztliche Bundesvereinigung

Aktuelle Informationen zu Long/Post-Covid der KBV finden Sie hier

Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung

Aktuelle bundesweite Auswertungen zu Long/Post-Covid finden Sie hier

 

Aktuelle Auswertungen für Niedersachsen zu Long/Post-Covid finden Sie hier

AWMF-Leitlinie

Die aktuelle AWMF-Leitlinie zu Long/Post-Covid finden Sie hier

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Die aktuelle Informationsseite zum Thema Long/Post-Covid der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie hier

Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Long-COVID-Richtlinie veröffentlicht. Diese finden Sie hier

Podcast zum Thema Post-Covid

Die AOK Niedersachsen hat zum Thema Post-Covid eine Podcast-Folge erstellt, in der über den Umgang mit Post-Covid-Patientinnen und Patienten informiert und praktische Hilfestellungen für niedergelassene Praxen gegeben werden.

 

  • Den Podcast finden Sie hier
  • Den Flyer zum Podcast der AOK Niedersachsen finden Sie hier
Plexus Fortbildung

Ab sofort steht Ihnen die neue plexus-Fortbildung zum Thema Long/Post-COVID zur Verfügung.

 

Das Online-Modul erläutert Ihnen die Hintergründe von Long/Post-COVID und stellt Ihnen die relevanten Leitlinieninhalte vor. Die Fortbildung ist von der Ärztekammer Hamburg mit 2 CME-Punkten zertifiziert. 

 

Noch ein Monat verfügbar:
Außerdem können Sie noch bis zum 19. April 2024 die Webinaraufzeichnung “Genesen ist noch nicht gesund - Effizienz der Rehabilitation bei Post- und Long-Covid – Wie geht es danach weiter” von Dr. Jördis Frommhold anschauen. Für das On-Demand-Webinar erhalten Sie einen CME-Punkt.

 

Die CME-zertifizierte Fortbildungsplattform "plexus" der KVN ist für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten aus Niedersachsen kostenlos. Ihren Zugangsschlüssel bekommen Sie auf www.plexus-kvn.de oder per Mail an: kvn-team@plexus.de.

Neues Versorgungsangebot für Long-/Post-COVID

Als Long-COVID-Erkrankung werden ein post-akut anhaltendes oder neu auftretendes Symptom oder Krankheitsbild oder mehrere solcher Symptome oder Krankheitsbilder in Folge einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bezeichnet, die länger als vier Wochen nach Infektion andauern oder ab einer Zeit von vier Wochen nach Infektion auftreten. Hierzu werden auch Folgen einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bezeichnet, die als Post-COVID bezeichnet werden und länger als 12 Wochen (bei Kindern und Jugendlichen nach acht Wochen) nach Infektion andauern oder neu auftreten. Um eine strukturierte Versorgung dieser Betroffenen sowie Patientinnen und Patienten ähnlicher Erkrankungen sicherzustellen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.12.2023 die „Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“ beschlossen.

 

In Niedersachsen wird den betroffenen Patientinnen und Patienten bereits basierend auf den Inhalten der Richtlinie ab April 2024 ein neues Versorgungsangebot gemacht. Auf Initiative des Sozialministeriums und des Wissenschaftsministeriums haben die MHH und die UMG mit den niedersächsischen Krankenkassenverbänden eine modellhafte Vereinbarung zunächst für ein Jahr geschlossen. Ziel ist es, den Betroffenen eine möglichst zeitnahe, strukturierte und interdisziplinäre Behandlung zu ermöglichen, wenn der Bedarf über die haus- und fachärztliche Versorgung hinausgeht.

 

Patientengruppe:

Das Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen (sofern bei einer Krankenkasse in Niedersachsen versichert) mit folgenden Erkrankungsbildern, jeweils in Abhängigkeit von Bedarf und Schwere der Erkrankung im individuellen Fall: 

  • mit Long-COVID-Erkrankung (Verdacht auf oder bereits gesichert) oder
  • mit Long-COVID-Erkrankung ähnlicher Symptomatik infolge einer anderen Infektion (post-akut) oder
  • mit Long-COVID-ähnlichen Symptomen einer SARS-CoV-2-Schutzimpfung nachfolgend (Post-Vac) oder
  • mit ME/CFS (Verdacht auf oder bereits gesichert)
    • infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2
    • aufgrund anderer Ursachen

 

Voraussetzung ist die Prüfung der Erforderlichkeit, Eignung und der Möglichkeiten einer Behandlung in der spezialisierten ambulanten Versorgung durch die niedergelassenen - haus- und/oder fachärztlichen – Behandler. (Hiermit ist nicht die ASV-Abrechnung nach §116b SGB V gemeint).  Diese Voraussetzung ist insbesondere gegeben, wenn wegen Art, Schwere oder Komplexität der Erkrankung der Bedarf für eine interdisziplinäre Versorgung von mindestens zwei oder mehr Fachdisziplinen und der besonderen ärztlichen Expertise eines Fachgebietes besteht. Dies ist spätestens zu erwägen, wenn eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeit, eine vierwöchige Schulunfähigkeit oder eine ME/CFS-Erkrankung mit mindestens moderatem Schweregrad vorliegt.

 

Ablauf

Die Hochschulambulanz im Zentrum für Seltene Erkrankungen an MHH bzw. die Post-COVID-Ambulanz der Zentralen Notaufnahme der UMG fungieren jeweils als zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Patientinnen und Patienten mit entsprechendem Krankheitsbild durch die anfragenden haus- bzw. fachärztlichen Praxen. Zur Anmeldung wurde ein einseitiger Bogen erstellt, dessen initiale Nutzung empfohlen wird, um eine direkte Kommunikation mit der zuweisenden Praxis zu ermöglichen. Den Bogen finden Sie hier.

 

Vor der Terminvergabe wird um das Ausfüllen des Anmeldebogens und die Zusendung von Kopien aller relevanten medizinischen Befunde gebeten werden. Hierzu zählen haus- und fachärztliche Untersuchungsbefunde, Laborbefunde, bildgebende Untersuchungsbefunde (z. B. Sonographie), Entlassungsberichte oder Rehabilitationsberichte. Die Anmeldung der Patientinnen und Patienten über den Anmeldebogen erfolgt ausschließlich durch die zuweisende Praxis. Ergänzend dazu kann die Übersendung der Befunde und des Fragebogens sowohl durch die zuweisende Praxis als auch durch die Patientinnen und Patienten selbst erfolgen. Ärzte in UMG und MHH übernehmen anschließend die Koordinations- und Lotsenfunktion und treten in den Austausch zu bereits erfolgter Diagnostik, zu vorliegenden Befunden, bereits durchgeführter Therapien und zum Bedarf weiterführender Diagnostik. Für Rückfragen ist daher die Angabe der Kontaktdaten inkl. Email-Adresse der zuweisenden Praxis erforderlich.

 

Die Vorstellung in der MHH bzw. UMG erfolgt anschließend mit gültiger Überweisung und Vorlage der eGK. Sollte die Einbeziehung weiterer Fachgebiete innerhalb der MHH bzw. UMG erforderlich werden, wird dies jeweils durch die koordinierende Hochschulambulanz veranlasst. Anschließend erfolgen Empfehlungen zum weiteren Behandlungsplan an den überweisenden Haus- bzw. Facharzt.

 

Nach Inkrafttreten der Richtlinie prüft auf Bundesebene der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ggf. angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.

Bitte beachten Sie, dass bisher keine gesonderte Abrechnungsziffer für diese Leistung besteht. Die Long-COVID-Richtlinie liegt noch zur Prüfung im BMG und ist bisher nicht in Kraft getreten. Nach Inkrafttreten der Richtlinie prüft auf Bundesebene der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ggf. angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.

 

INFORMATIONEN

Kontaktmöglichkeiten zu den Zentren von MHH und UMG:

 

MHH:                   

Fax: 0511 532-161244

E-Mail: fatigue@mh-hannover.de

Postalischer Versand von Fragebogen und Befunden an:

Medizinische Hochschule Hannover

ZSE Post-COVID

OE 5130

Carl-Neuberg-Straße 1

30625 Hannover

 

UMG:                   

Telefon: 0551 39-68625 (Mo + Mi + Fr 9.00-12.00)

E-Mail: longcovid@med.uni-goettingen.de

Postalischer Versand von Fragebogen und Befunden an:

Universitätsmedizin Göttingen

Zentrale Notaufnahme

- Long-/Post-COVID Ambulanz -

Robert-Koch Straße 40

37075 Göttingen

Therapie-Kompass: Empfehlungen zur symptomorientierten Arzneimitteltherapie

Eine vom BMG beauftragte Expertengruppe hat einen Therapie-Kompass mit Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen, die als hilfreich für die Versorgung von Long-Covid Erkrankten angesehen werden, zusammengestellt. Aufgeführt werden darin symptomorientierte Arzneimitteltherapien im In-Label-Use.

 

Die Seite des BfArM zum Thema finden Sie hier

Den Therapie-Kompass direkt finden Sie hier