Long/Post-Covid
"Long COVID" bezeichnet längerfristige, gesundheitliche Beeinträchtigungen im Anschluss an eine SARS-CoV-2-Infektion, die über die akute Krankheitsphase von vier Wochen hinaus vorliegen. Die Beschwerden beginnen entweder bereits in der akuten Erkrankungsphase und bleiben längerfristig bestehen, oder treten im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion neu oder wiederkehrend auf. Vom "Post-COVID-Zustand" oder "Post-COVID-Syndrom" spricht man, wenn Beschwerden mindestens 12 Wochen und länger nach der akuten Infektion entweder noch vorhanden sind oder nach diesem Zeitraum neu auftreten und nicht anderweitig erklärt werden können. (Quelle: RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Long-COVID/Inhalt-gesamt.html, Stand 03.05.2023)
Für die Versorgung von Patient/innen mit Long COVID oder einem Verdacht auf Long COVID werden zum 1. Januar mehrere neue Leistungen in den EBM aufgenommen. Hintergrund ist die Long-COVID-Richtlinie des GBA (die Richtline finden Sie weiter unten auf dieser Seite).
Mit dem Beschluss des GBA steht jetzt fest, welche GOP die beteiligten Ärzt/innen zusätzlich abrechnen können. Dazu wird ein neuer Abschnitt 37.8 mit fünf GOP in den EBM aufgenommen. Alle Leistungen werden zunächst extrabudgetär vergütet.
GOP 37800 für Basis-Assessment
Gemäß LongCOV-RL sind in der Regel Hausärzt/innen erste Ansprechpartner/innen für die Patient/innen. Diese können die koordinierende Rolle übernehmen und die weiteren Schritte unter anderem mit Fachärzt/innen abstimmen.
Zu den Aufgaben der koordinierenden Ärzt/innen gehört ein Basis-Assessment nach der LongCOV-RL. Dieses umfasst die Abklärung des Verdachts auf das Vorliegen einer Erkrankung durch systematisches Erfassen und Bewerten des Gesundheitszustands der Patientin/des Patienten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Basis-Assessment auch durch eine Fachärztin oder einen Facharzt erfolgen.
Koordinierende Ärzt/innen rechnen für das Basis-Assessment die GOP 37800 ab. Die GOP ist mit 20,33 Euro (164 Punkte) bewertet und kann einmal im Krankheitsfall (= ein Jahr) berechnet werden.
Zuschlag zur GOP 37800
Für schwere Fälle erhalten Ärzt/innen einen Zuschlag zum Basis-Assessment von 15,86 Euro. Die GOP 37801 (128 Punkte) können Sie bis zu zweimal im Krankheitsfall abrechnen.
Zu „schweren Fällen“ zählen beispielsweise Patient/innen mit Post-COVID (ICD-10-Kodes U09.9! Post-COVID-Zustand nicht näher bezeichnet) und einer schweren Funktionseinschränkung (ICD-10-Kodes: U50.4- Schwere motorische Funktionseinschränkung). Auch Patient/innen mit Verdacht auf ein Chronisches Fatigue-Syndrom (ICD-10-Kodes: G93.3 V) und einer seit mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Erkrankung fallen darunter. Bei hinweisender Symptomatik ist beispielsweise die strukturierte Ersterfassung einer möglichen PEM (Post-exertionelle Malaise) oder eines POTS (posturales orthostatisches Tachykardiesyndrom) Bestandteil des Leistungsinhalts der GOP 37801.
Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale
Koordinierende Ärzt/innen erhalten außerdem einen Zuschlag zur Versicherten- oder Grundpauschale, wenn die Patientin/der Patient in dem Quartal durch mindestens eine/n weitere/n Vertragsarzt/in einer anderen Fachrichtung behandelt wird und die obligaten Leistungsinhalte erfüllt sind. Die GOP 37802 ist mit 17,47 Euro (141 Punkte) bewertet und einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig.
Förderung von Fallbesprechungen
Für die Teilnahme an patientenbezogenen Fallbesprechungen können Ärzt/innen, die an der Versorgung einer Patientin/eines Patienten beteiligt sind, die GOP 37804 (86 Punkte/10,66 Euro) abrechnen. Die GOP ist bis zu fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die Besprechung kann in Präsenz, per Video oder Telefon stattfinden.
Spezialisierte ambulante Versorgung: GOP 37806
Koordinierende Ärzt/innen haben auch die Möglichkeit, Patient/innen zur differentialdiagnostischen Abklärung an eine Hochschulambulanz (nach § 117b SGB V) oder eine spezialisierte vertragsärztliche Praxis zu überweisen. Die Ärzt/innen dort können einmal im Behandlungsfall (höchstens zweimal im Jahr) die GOP 37806 (219 Punkte/27,14 Euro) abrechnen.
Die Einrichtungen müssen besondere Kriterien der LongCOV-RL erfüllen. Dazu gehört, dass sie eine neurologische, kardiologische und pneumologische Versorgung gewährleisten und an klinischer Forschung zu den in der LongCOV-RL genannten Erkrankungen beteiligt sind.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch auf den Seiten der KBV hier
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Long-COVID-Richtlinie veröffentlicht. Diese finden Sie hier
Das Informationsportal zu Long/Post-Covid des RKI finden Sie hier
Aktuelle Informationen zu Long/Post-Covid der KBV finden Sie hier
Die aktuelle AWMF-Leitlinie zu Long/Post-Covid finden Sie hier
Die aktuelle Informationsseite zum Thema Long/Post-Covid der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finden Sie hier
Als Long-COVID-Erkrankung werden ein post-akut anhaltendes oder neu auftretendes Symptom oder Krankheitsbild oder mehrere solcher Symptome oder Krankheitsbilder in Folge einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bezeichnet, die länger als vier Wochen nach Infektion andauern oder ab einer Zeit von vier Wochen nach Infektion auftreten. Hierzu werden auch Folgen einer akuten SARS-CoV-2-Infektion bezeichnet, die als Post-COVID bezeichnet werden und länger als 12 Wochen (bei Kindern und Jugendlichen nach acht Wochen) nach Infektion andauern oder neu auftreten. Um eine strukturierte Versorgung dieser Betroffenen sowie Patientinnen und Patienten ähnlicher Erkrankungen sicherzustellen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 21.12.2023 die „Richtlinie über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“ beschlossen.
In Niedersachsen wird den betroffenen Patientinnen und Patienten bereits basierend auf den Inhalten der Richtlinie ab April 2024 ein neues Versorgungsangebot gemacht. Auf Initiative des Sozialministeriums und des Wissenschaftsministeriums haben die MHH und die UMG mit den niedersächsischen Krankenkassenverbänden eine modellhafte Vereinbarung zunächst für ein Jahr geschlossen. Ziel ist es, den Betroffenen eine möglichst zeitnahe, strukturierte und interdisziplinäre Behandlung zu ermöglichen, wenn der Bedarf über die haus- und fachärztliche Versorgung hinausgeht.
Patientengruppe:
Das Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen (sofern bei einer Krankenkasse in Niedersachsen versichert) mit folgenden Erkrankungsbildern, jeweils in Abhängigkeit von Bedarf und Schwere der Erkrankung im individuellen Fall:
- mit Long-COVID-Erkrankung (Verdacht auf oder bereits gesichert) oder
- mit Long-COVID-Erkrankung ähnlicher Symptomatik infolge einer anderen Infektion (post-akut) oder
- mit Long-COVID-ähnlichen Symptomen einer SARS-CoV-2-Schutzimpfung nachfolgend (Post-Vac) oder
- mit ME/CFS (Verdacht auf oder bereits gesichert)
- infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2
- aufgrund anderer Ursachen
Voraussetzung ist die Prüfung der Erforderlichkeit, Eignung und der Möglichkeiten einer Behandlung in der spezialisierten ambulanten Versorgung durch die niedergelassenen - haus- und/oder fachärztlichen – Behandler. (Hiermit ist nicht die ASV-Abrechnung nach §116b SGB V gemeint). Diese Voraussetzung ist insbesondere gegeben, wenn wegen Art, Schwere oder Komplexität der Erkrankung der Bedarf für eine interdisziplinäre Versorgung von mindestens zwei oder mehr Fachdisziplinen und der besonderen ärztlichen Expertise eines Fachgebietes besteht. Dies ist spätestens zu erwägen, wenn eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeit, eine vierwöchige Schulunfähigkeit oder eine ME/CFS-Erkrankung mit mindestens moderatem Schweregrad vorliegt.
Ablauf
Die Hochschulambulanz im Zentrum für Seltene Erkrankungen an MHH bzw. die Post-COVID-Ambulanz der Zentralen Notaufnahme der UMG fungieren jeweils als zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Patientinnen und Patienten mit entsprechendem Krankheitsbild durch die anfragenden haus- bzw. fachärztlichen Praxen. Zur Anmeldung wurde ein einseitiger Bogen erstellt, dessen initiale Nutzung empfohlen wird, um eine direkte Kommunikation mit der zuweisenden Praxis zu ermöglichen. Den Bogen finden Sie hier.
Vor der Terminvergabe wird um das Ausfüllen des Anmeldebogens und die Zusendung von Kopien aller relevanten medizinischen Befunde gebeten werden. Hierzu zählen haus- und fachärztliche Untersuchungsbefunde, Laborbefunde, bildgebende Untersuchungsbefunde (z. B. Sonographie), Entlassungsberichte oder Rehabilitationsberichte. Die Anmeldung der Patientinnen und Patienten über den Anmeldebogen erfolgt ausschließlich durch die zuweisende Praxis. Ergänzend dazu kann die Übersendung der Befunde und des Fragebogens sowohl durch die zuweisende Praxis als auch durch die Patientinnen und Patienten selbst erfolgen. Ärzte in UMG und MHH übernehmen anschließend die Koordinations- und Lotsenfunktion und treten in den Austausch zu bereits erfolgter Diagnostik, zu vorliegenden Befunden, bereits durchgeführter Therapien und zum Bedarf weiterführender Diagnostik. Für Rückfragen ist daher die Angabe der Kontaktdaten inkl. Email-Adresse der zuweisenden Praxis erforderlich.
Die Vorstellung in der MHH bzw. UMG erfolgt anschließend mit gültiger Überweisung und Vorlage der eGK. Sollte die Einbeziehung weiterer Fachgebiete innerhalb der MHH bzw. UMG erforderlich werden, wird dies jeweils durch die koordinierende Hochschulambulanz veranlasst. Anschließend erfolgen Empfehlungen zum weiteren Behandlungsplan an den überweisenden Haus- bzw. Facharzt.
Nach Inkrafttreten der Richtlinie prüft auf Bundesebene der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ggf. angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.
Bitte beachten Sie, dass bisher keine gesonderte Abrechnungsziffer für diese Leistung besteht. Die Long-COVID-Richtlinie liegt noch zur Prüfung im BMG und ist bisher nicht in Kraft getreten. Nach Inkrafttreten der Richtlinie prüft auf Bundesebene der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ggf. angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.
INFORMATIONEN
Kontaktmöglichkeiten zu den Zentren von MHH und UMG:
MHH:
Fax: 0511 532-161244
E-Mail: fatigue@mh-hannover.de
Postalischer Versand von Fragebogen und Befunden an:
Medizinische Hochschule Hannover
ZSE Post-COVID
OE 5130
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
UMG:
Telefon: 0551 39-68625 (Mo + Mi + Fr 9.00-12.00)
E-Mail: longcovid@med.uni-goettingen.de
Postalischer Versand von Fragebogen und Befunden an:
Universitätsmedizin Göttingen
Zentrale Notaufnahme
- Long-/Post-COVID Ambulanz -
Robert-Koch Straße 40
37075 Göttingen
Ab sofort steht Ihnen die neue plexus-Fortbildung zum Thema Long/Post-COVID zur Verfügung.
Das Online-Modul erläutert Ihnen die Hintergründe von Long/Post-COVID und stellt Ihnen die relevanten Leitlinieninhalte vor. Die Fortbildung ist von der Ärztekammer Hamburg mit 2 CME-Punkten zertifiziert.
Noch ein Monat verfügbar:
Außerdem können Sie noch bis zum 19.04.2024 die Webinaraufzeichnung “Genesen ist noch nicht gesund – Effizienz der Rehabilitation bei Post- und Long-Covid – Wie geht es danach weiter” von Dr. Jördis Frommhold anschauen. Für das On-Demand-Webinar erhalten Sie einen CME-Punkt.
Die CME-zertifizierte Fortbildungsplattform "plexus" der KVN ist für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten aus Niedersachsen kostenlos. Ihren Zugangsschlüssel bekommen Sie auf www.plexus-kvn.de oder per Mail an: kvn-team@plexus.de.
Eine vom BMG beauftragte Expertengruppe hat einen Therapie-Kompass mit Wirkstoffen und Wirkstoffgruppen, die als hilfreich für die Versorgung von Long-Covid Erkrankten angesehen werden, zusammengestellt. Aufgeführt werden darin symptomorientierte Arzneimitteltherapien im In-Label-Use.
Die Seite des BfArM zum Thema finden Sie hier
Den Therapie-Kompass direkt finden Sie hier
Die Landesregierung/das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung bietet in Kooperation mit der AOK Niedersachsen ab dem 1. August 2023 eine Beratungshotline Long-/Post-Covid an.
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Beratungsbedarf zu Long-/Post-Covid oder Post-Vac haben. Das können die Betroffenen selbst sein oder auch deren Angehörige, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Das Angebot ist unabhängig von ihrer Krankenversicherung.
Was bietet die Beratungshotline?
Die Beratungshotline ist eine landesweit zentrale Anlaufstelle, um Informationen über das Erkrankungsbild zu geben, eine Beratung anzubieten und Ansprechpartner zu vermitteln. Betroffene und Interessierte erhalten Unterstützung, um einen Weg in das Versorgungssystem zu finden, um allgemeine Informationen zum Erkrankungsbild zu bekommen, um relevante Adressen und Kontakte zu erfahren und um konkrete Antworten auf individuelle Fragen zu erhalten. Die speziell geschulten Beraterinnen und Berater nehmen jedes Anliegen ernst, hören zu, bieten Unterstützung an und zeigen Perspektiven auf.
Was kann die Beratungshotline nicht?
Die Beraterinnen und Berater sind keine Ärzte, so dass eine medizinische Beratung und Diagnosestellung ausgeschlossen ist. Daher ersetzt die Beratungshotline keinesfalls einen ärztlichen Kontakt. Es ist keine Terminvermittlung zu Haus- und Fachärzten möglich, da hierfür die Terminservicestelle zuständig ist (Tel. 116 117). Bei konkreten sozialversicherungsrechtlichen Fragen hinsichtlich Krankengeldanspruch, Rehabilitations- und Rentenantragsstellung wird empfohlen, die eigene Krankenkasse zu kontaktieren.
Wann ist die Beratungshotline erreichbar?
Die Beratungshotline startet am 1. August 2023 und wird montags bis freitags von 10-14 Uhr unter 0511/120-2900 erreichbar sein.
Die AOK Niedersachsen hat zum Thema Post-Covid eine Podcast-Folge erstellt, in der über den Umgang mit Post-Covid-Patientinnen und Patienten informiert und praktische Hilfestellungen für niedergelassene Praxen gegeben werden.
Unter folgendem Link können Sie sich den Podcast anhören:
https://www.aok.de/gp/aerzte-psychotherapeuten/aok-praxis-talk