Technische Komponenten der TI

Technische Komponenten der Telematikinfrastruktur
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, das Gesundheitsdatennetz Deutschlands, werden mehrere Komponenten benötigt. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen nur Komponenten genutzt werden, die von der gematik zugelassen sind.
Für einen besseren Überblick werden folgend die relevanten Bestandteile und Funktionen aufgeführt.
Die Ausgangsbasis für eine TI-Anbindung bildet ein Internetanschluss. Praxen können den Internetanschluss bei jedem Internetanbieter beauftragen.
Konnektoren und Austauschmöglichkeiten
Um eine sichere Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) herzustellen, benötigen Praxen einen sogenannten Konnektor. Dieser stellt über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) die Verbindung her und ist mit dem Praxisverwaltungssystem sowie mit stationären Kartenterminals vernetzt.
Laufzeit der Konnektoren und Austauschpflicht
Konnektoren enthalten Chips – die sogenannten gSMC-K-Karten – deren Laufzeit aus Sicherheitsgründen auf fünf Jahre begrenzt ist. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie ausgetauscht werden. Auch Zertifikate, die im Zuge einer Laufzeitverlängerung ausgestellt wurden, haben eine begrenzte Gültigkeit. Ohne gültiges Konnektor-Zertifikat ist ein Zugang zur TI und die Nutzung aller angeschlossenen Anwendungen nicht mehr möglich.
Möglichkeiten der Anbindung und des Austauschs
- Hardware-Konnektor: Wird wie ein DSL-Router direkt in den Praxisräumen betrieben. Der bestehende Konnektor wird durch ein neues Gerät ersetzt, welches erneut in der Praxis installiert wird.
- Laufzeitverlängerung: Mittels Software-Update kann die Laufzeit der Zertifikate von dualpersonalisierten Konnektoren abhängig vom Produktionsdatum der gSMC-K’s verlängert werden. Welche Modelle dafür geeignet sind, finden Sie in der der Zulassungsübersicht. Die Laufzeit des Konnektors ist vom jeweiligen Produktionsdatum abhängig und kann im Praxisverwaltungssystem (PVS) eingesehen werden.
- Rechenzentrums-Konnektor / TI-as-a-Service: Der Konnektor wird nicht mehr in der Praxis, sondern von einem IT-Dienstleister in einem Rechenzentrum betrieben. Der Anbieter selber und auch der Rechenzentrums-Konnektor benötigen eine gematik-Zulassung. Eine Liste zertifizierter Anbieter finden Sie hier. Einige Anbieter stellen bereits alternative Anbindungsmöglichkeiten über ein Rechenzentrum zur Verfügung. Diese Optionen können genutzt werden, allerdings sind sie nicht von der gematik zugelassen.
- Highspeed-Konnektor und TI-Gateway: Diese leistungsstarke Anbindungslösung ersetzt mehrere (Einzel-) Konnektoren. Über ein zentrales TI-Gateway wird eine Verbindung zum Highspeed-Konnektor im Rechenzentrum aufgebaut. Erste Anbieter haben hierfür bereits eine Zulassung durch die gematik erhalten. Weitere Informationen zum TI-Gateway finden Sie hier.
Finanzierung
Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wurde die Finanzierung der TI-Anbindung sowie der Installation von Fachanwendungen auf monatliche Pauschalen umgestellt. Auch Kosten für den Wechsel des Konnektors sind darin inkludiert.
Hinweis
Für weitere Fragen zur Einrichtung oder zu möglichen Alternativen wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Dienstleister. Dieser kann Ihnen helfen, die passende Lösung für Ihre Praxis zu finden und eine reibungslose Umstellung sicherzustellen.
Um einen TI-Zugang zu erhalten, wird ein spezieller VPN-Zugangsdienst benötigt. Dieser stellt den Netzzugang für Praxen bereit. Der VPN-Zugangsdienst wird zusammen mit den weiteren Komponenten über den PVS-Hersteller bzw. den Dienstleister vor Ort beantragt.
Über die stationären E-Health-Kartenlesegeräte erfolgt mithilfe des Praxisausweises (SMC-B Karte) die Anmeldung der Praxis an der Telematikinfrastruktur. Des Weiteren ermöglichen sie das Einlesen des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), Voraussetzung für die qualifiziere elektronische Signatur. Auch zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und dem Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) wird ein Kartenlesegerät benötigt. Je nach Praxisgröße sind daher mehrere Geräte sinnvoll. Beratung erhalten Praxen von Ihrem IT-Dienstleister.
Welche stationären Kartenlesegeräte Sie nutzen können entnehmen Sie bitte der Zulassungsübersicht der gematik.
Das mobile TI-fähige Kartenlesegerät kann im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sowie bei Haus- und Pflegeheimbesuchen verwendet werden. Für den Betrieb des mobilen Kartenlesegerätes wird eine SMC-B Karte oder ein eHBA ab der 2. Generation benötigt. Auf dem mobilen Kartenlesegerät werden die Patientendaten zwischengespeichert und können anschließend an das Primärsystem übertragen werden.
Welche mobilen Kartenlesegeräte Sie nutzen können entnehmen Sie bitte der Zulassungsübersicht der gematik.
Die SMC-B Karte (Praxisausweis) benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Sie ist zwingend für die Inbetriebnahme der TI in der Praxis erforderlich. Die SMC-B Karte wird bei der Installation in das stationäre Kartenterminal gesteckt, versiegelt und freigeschaltet.
Pro Betriebsstätte (unabhängig davon, ob Haupt- oder Nebenbetriebsstätte) ist eine SMC-B-Karte erforderlich. Auch Praxisgemeinschaften, die gemeinsam einen Konnektor nutzen, benötigen für jede Betriebsstättennummer eine eigene SMC-B-Karte.
Auf der SMC-B Karte werden Informationen zum Namen der Praxis / des MVZ, der Betriebsstättennummer und der Praxisart (ärztliche oder nichtärztliche psychotherapeutische Praxis) hinterlegt.
Für den Erhalt einer SMC-B Karte muss eine sichere Identifizierung des Antragsstellers stattfinden. Hierfür wird das POSTIDENT-Verfahren verwendet. In einer Postfiliale wird das entsprechende Ausweisdokument, sowie ein POSTIDENT-Coupon benötigt, den die Kartenhersteller ausstellen. Einige Anbieter bieten darüber hinaus auch die Online-Ausweisfunktion an.
Bei den folgenden Anbietern können sie derzeit eine SMC-B Karte beantragen:
- Bundesdruckerei
- medisign GmbH
- T-Systems International GmbH
Antragsberechtigte Personen für Einzelpraxen oder ÜBAG sind zugelassene Ärzte, für MVZs die ärztlichen Leiter und im Krankenhaus ermächtigte Ärzte.
Bei Fragen zur SMC-B Karte (Freigabe, Antrag) wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in Ihrer Bezirksstelle.
Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben seiner Ausweisfunktion dient er zur Authentifizierung, Verschlüsselung und zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).
Der eHBA wird für die Signatur der Notfalldaten, des eArztbriefes, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des eRezepts benötigt. Die Vorläufergeneration (eHBA G0) ist nicht vollständig TI-fähig und somit für die neuen TI-Anwendungen nicht nutzbar.
Seit dem1. April 2021 setzt die SMC-B Kartenbestellung den Besitz eines eHBA voraus. Das Antragsverfahren für den eHBA erfolgt über die zuständige Landesärztekammer oder Psychotherapeutenkammer. Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügbarkeit und zur Beantragung ist die jeweilige Landeskammer.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Unser Beraterteam steht Ihnen für alle Fragen im Bereich Praxis-IT gerne zur Verfügung.
Kontakt

Unternehmensbereich IT-Service
Dhana Husmann Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3112 E-Mail: dhana.husmann@kvn.de |
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Lena Busse Referentin Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
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Angélique Heger Referentin Fachbereich eHealth und Digitalisierung in der Versorgung Berliner Allee 22 30175 Hannover
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