Technische Komponenten der TI

Telematik-Infrastruktur

Technische Komponenten der Telematikinfrastruktur

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, das Gesundheitsdatennetz Deutschlands, werden mehrere Komponenten benötigt. Für alle gelten hohe Anforderungen an die Funktionalität und Sicherheit. Deshalb dürfen nur Komponenten genutzt werden, die von der gematik zugelassen sind.

 

Für einen besseren Überblick werden folgend die relevanten Bestandteile und Funktionen aufgeführt.

Internetanschluss

Die Ausgangsbasis für eine TI-Anbindung bildet ein Internetanschluss. Praxen können den Internetanschluss bei jedem Internetanbieter beauftragen.

Konnektor

Ein Konnektor wird benötigt, um eine sichere Verbindung über ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) zur TI herzustellen. Er ist per Netzwerk mit den stationären Kartenterminals und dem Praxisverwaltungssystem einer Einrichtung verbunden.

 

Die Laufzeit der Konnektoren beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen Praxen ihren Konnektor austauschen. Zur Anbindung bestehen folgende Möglichkeiten:

 

  • Hardware-Konnektor: Der sogenannte Hardware-Konnektor ähnelt äußerlich einem DSL-Router und wird in den Praxisräumen aufgestellt und betrieben.

 

  • Laufzeit- / Zertifikatsverlängerung des vorhandenen Konnektors: Mithilfe eines Software-Updates können die Laufzeiten der Konnektoren um zwei Jahre verlängert werden. Welche Konnektoren über eine Zertifikatsverlängerung verfügen, entnehmen Sie bitte der Zulassungsübersicht der gematik.

 

  • Rechenzentrums-Konnektor / TI-as-a-Service: Hierbei werden Konnektoren von einem Dienstleister in einem Rechenzentrum betrieben. Der Anbieter selber und auch der Rechenzentrums-Konnektor benötigen eine gematik-Zulassung, welche aktuell noch nicht erfolgt ist. Einige Anbieter stellen bereits alternative Anbindungsmöglichkeiten über ein Rechenzentrum zur Verfügung. Diese Optionen können genutzt werden, allerdings sind sie nicht von der gematik zugelassen.

 

  • Highspeed-Konnektor und TI-Gateway: Eine weitere Anbindungsmöglichkeit an die TI besteht durch den besonders leistungsstarken Highspeed-Konnektor, der mehrere (Einzel-) Konnektoren ersetzen kann. Durch das TI-Gateway kann aus der Praxis heraus eine Verbindung zum Highspeed-Konnektor im Rechenzentrum aufgebaut werden. Erste Anbieter haben bereits eine Zulassung der gematik erhalten.

 

Für weitere Fragen zur Einrichtung und welche Alternativen für Sie in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an Ihren IT-Dienstleister.

VPN-Zugangsdienst

Um einen TI-Zugang zu erhalten, wird ein spezieller VPN-Zugangsdienst benötigt. Dieser stellt den Netzzugang für Praxen bereit. Der VPN-​Zugangsdienst wird zusammen mit den weiteren Komponenten über den PVS-​Hersteller bzw. den Dienstleister vor Ort beantragt.

Stationäres  Kartenlesegerät

Über die stationären E-​Health-​Kartenlesegeräte erfolgt mithilfe des Praxisausweises (SMC-B Karte) die Anmeldung der Praxis an der Telematikinfrastruktur. Des Weiteren ermöglichen sie das Einlesen des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA), Voraussetzung für die qualifiziere elektronische Signatur. Auch zum Einlesen der elektronischen Gesundheitskarten (eGK) und dem Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) wird ein Kartenlesegerät benötigt. Je nach Praxisgröße sind daher mehrere Geräte sinnvoll. Beratung erhalten Praxen von Ihrem IT-Dienstleister.

 

Welche stationären Kartenlesegeräte Sie nutzen können entnehmen Sie bitte der Zulassungsübersicht der gematik.

Mobiles Kartenlesegerät

Das mobile TI-​fähige Kartenlesegerät kann im vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst sowie bei Haus- und Pflegeheimbesuchen verwendet werden. Für den Betrieb des mobilen Kartenlesegerätes wird eine SMC-B Karte oder ein eHBA ab der 2. Generation benötigt. Auf dem mobilen Kartenlesegerät werden die Patientendaten zwischengespeichert und können anschließend an das Primärsystem übertragen werden.

 

Welche mobilen Kartenlesegeräte Sie nutzen können entnehmen Sie bitte der Zulassungsübersicht der gematik.

Praxisausweis (SMC-​B)

Die SMC-B Karte (Praxisausweis) benötigen Praxen zur Registrierung als medizinische Einrichtung, damit der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen kann. Sie ist zwingend für die Inbetriebnahme der TI in der Praxis erforderlich. Die SMC-B Karte wird bei der Installation in das stationäre Kartenterminal gesteckt, versiegelt und freigeschaltet.

 

Pro Betriebsstätte (unabhängig davon, ob Haupt- oder Nebenbetriebsstätte) ist eine SMC-B-Karte erforderlich. Auch Praxisgemeinschaften, die gemeinsam einen Konnektor nutzen, benötigen für jede Betriebsstättennummer eine eigene SMC-B-Karte.

 

Auf der SMC-B Karte werden Informationen zum Namen der Praxis / des MVZ, der Betriebsstättennummer und der Praxisart (ärztliche oder nichtärztliche psychotherapeutische Praxis) hinterlegt.

 

Für den Erhalt einer SMC-B Karte muss eine sichere Identifizierung des Antragsstellers stattfinden. Hierfür wird das POSTIDENT-Verfahren verwendet. In einer Postfiliale wird das entsprechende Ausweisdokument, sowie ein POSTIDENT-Coupon benötigt, den die Kartenhersteller ausstellen. Einige Anbieter bieten darüber hinaus auch die Online-Ausweisfunktion an.

 

Bei den folgenden Anbietern können sie derzeit eine SMC-B Karte beantragen:

 

  • Bundesdruckerei
  • medisign GmbH
  • T-​Systems International GmbH

 

Antragsberechtigte Personen für Einzelpraxen oder ÜBAG sind zugelassene Ärzte, für MVZs die ärztlichen Leiter und im Krankenhaus ermächtigte Ärzte.

 

Bei Fragen zur SMC-B Karte (Freigabe, Antrag) wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in Ihrer Bezirksstelle.

 

Elektronischer Heilberufeausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufeausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte. Neben seiner Ausweisfunktion dient er zur Authentifizierung, Verschlüsselung und zur Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES).

 

Der eHBA wird für die Signatur der Notfalldaten, des eArztbriefes, der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des eRezepts benötigt. Die Vorläufergeneration (eHBA G0) ist nicht vollständig TI-fähig und somit für die neuen TI-Anwendungen nicht nutzbar.

 

Seit dem1. April 2021 setzt die SMC-B Kartenbestellung den Besitz eines eHBA voraus. Das Antragsverfahren für den eHBA erfolgt über die zuständige Landesärztekammer oder Psychotherapeutenkammer. Ansprechpartner bei Fragen zur Verfügbarkeit und zur Beantragung ist die jeweilige Landeskammer.

 

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

 


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