Arzneimittel
Betäubungsmittel
Hinweise zur Verordnung von Betäubungsmitteln
Betäubungsmittel (BtM) im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die in den Anlagen I bis III zum BtMG aufgeführten Stoffe sowie Stoffgruppen und Zubereitungen. In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) ist unter anderem geregelt, welche Ärzte welche BtM verschreiben dürfen, welche formalen Vorgaben zu beachten sind und wie die Dokumentation des BtM-Verkehrs zu erfolgen hat.
Häufig gestellte Fragen zur BtMVV und zum BtMG
beantwortet das BfArM für Ärzte, Apotheker und Fachkräfte hier.
Eine Ausfüllhilfe für BtM-Rezepte finden Sie unter Downloads.
Um als Arzt Betäubungsmittel verschreiben zu können und BtM-Rezepte zu erhalten, ist die Anforderung einer personenbezogenen BtM-Nummer bei der Bundesopiumstelle des BfArM erforderlich.