eRezept

Digitale Gesundheitsanwendungen

Was ist das Elektronische Rezept (eRezept)?

Die gematik hat den bundesweiten Rollout des elektronischen Rezepts (eRezept) zum 1. Juli 2023 beschlossen. Das eRezept kann laut Bundesgesundheitsministerium von allen Ärzten in Deutschland bereits jetzt genutzt werden. Eine bundesweite verpflichtende Einführung des eRezepts ist vom Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen.

 

Praxisteams sollten sich mit Blick auf den 1. Januar 2024 rechtzeitig auf den Start vorbereiten und das eRezept vorher ausprobieren: Wie funktioniert das Ausstellen von eRezepten? Steht die Komfortsignatur bereit? Wie verändern sich gegebenenfalls die Abläufe in der Praxis durch das eRezept?

 

Berichte aus Praxen zeigen, dass vor allem das Signieren bei einigen Softwaresystemen noch Probleme bereitet und deutlich länger als vorgesehen dauern kann. Viele Softwarehersteller halten Informationsangebote bereit, die Praxen bei der Umstellung auf das eRezept nutzen können. Im Hinblick auf Sanktionen bei einer technischen Nichtumsetzung nach dem 1. Januar 2024 ist eine rechtzeitige Umstellung notwendig.

 

In den folgenden Wochen informiert die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) Sie ausführlich zur Umsetzung und Einführung des eRezeptes in Ihrer Praxis.

Welche technische Ausstattung ist für das eRezept nötig?
  • Anbindung an die TI mit einem Konnektor ab der Version PTV4+
  • eRezept-Update für das Praxisverwaltungssystem (PVS)
  • aktivierter eHBA mit PIN für die persönliche elektronische Signatur (Unterschrift ist nur mit eHBA möglich, nicht per SMC-B-Karte)
  • empfehlenswert: eingerichtete Komfortsignatur
  • Drucker mit Mindestauflösung von 300 dpi für den Patientenausdruck (Papierformat DIN A4 oder A5)

Für die technische Installation ist der jeweilige PVS-Hersteller zuständig. Einen elektronischen Heilberufsausweis erhalten Ärztinnen und Ärzte bei der zuständigen Landesärztekammer.

Wie funktioniert das eRezept?

Sie stellen das Rezept über Ihr Praxisverwaltungssystem aus und signieren es mithilfe Ihres elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die eRezepte können in den meisten Praxisverwaltungssystemen weiterhin von Ihren Mitarbeitern vorbereitet werden. Für die Signatur empfehlen wir Ihnen die Einrichtung der Komfortsignatur. Das signierte elektronische Rezept wird über die Telematikinfrastruktur an den eRezept-Fachdienst gesendet. Alle E-Rezepte werden sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert und können über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die App oder den Ausdruck abgerufen werden. Der Patient kann anschließend sein Rezept wie gewohnt in der Apotheke einlösen.

Finanzierung und Pauschalen für das eRezept

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Praxisgröße, Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschale per Rechtsverordnung festgelegt. Mit dieser Pauschale sollen alle Kosten abgedeckt sein, die Praxen durch die TI entstehen.

 

Infotermine zum eRezept der KVN

KVN Vor Ort: „Update Digitalisierung: eRezept“
Die KVN wird im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe in die KVN-Bezirksstellen fahren und vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Anmelden können Sie sich direkt bei uns unter: eHealth@kvn.de

 


eRezept-Weekly
Im Rahmen unserer digitalen eRezept Sprechstunde stehen wir Ihnen künftig online jeden Donnerstag von 12:30 Uhr bis 13:00 Uhr zur Verfügung. Dies ist ein wiederkehrendes Meeting.

 

Kontakt zu Fragen zum zum eRezept

Bei weiteren Fragen zum Thema eRezept können Sie sich gerne an eHealth@kvn.de wenden.