Impfstoffbezug - Der Weg von der STIKO bis in den SSB

Impfstoffbezug - von der STIKO-Empfehlung bis in den SSB

Grafik von der STIKO zum SSB

 

Bevor ein Impfstoff für eine neu in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommene Impfung regulär  im SSB verordnet werden kann, vergeht eine Übergangszeit. Die nebenstehende Grafik soll die nötigen Prozesse  veranschaulichen. Für eine größere Darstellung klicken Sie hier.

 

Für die Übernahme als GKV-Regelleistung muss für eine von der STIKO empfohlene Impfung zunächst ein Beschluss des G-BA in Kraft treten. Der Impfstoff kann daraufhin nur dann über den SSB bezogen sowie die Impfleistung über die KVN abgerechnet werden, wenn diesbezüglich eine Impfvereinbarung zwischen der KVN und den Kassen besteht.

 

Bei neuen Impfungen ergibt sich  ein Übergangszeitraum, in dem eine neue Impfung zwar bereits Kassenleistung ist, jedoch bis zum Abschluss einer Impfvereinbarung noch privat zu verordnen und per GOÄ abzurechnen ist. Patienten bzw. deren Sorgeberechtigte wenden sich in diesem Fall zur anschließenden Kostenerstattung an ihre Krankenkasse.

 

Eine aktuelle Übersicht über Schutzimpfungen finden Sie hier im Downloadbereich.